Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften, an denen die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Lichtner-Dyckerhoff Beton GmbH & Co. KG, Berlin, die die Herstellung und den Vertrieb von Transportbeton, Mörtel und sonstigen Betonprodukten, Bereitstellung und Vermittlung von Betonpumpleistungen zum Gegenstand hat.