Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und von Geschäftsanteilen an Grundstücksgesellschaften sowie deren Veräußerung, Bewirtschaftung und Verwaltung.
Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten gem. § 34 c Gewerbeordnung aus, insbesondere keine Maklertätigkeit.