Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Förderung des Friseurhandwerks und verwandter Wirtschaftsbereiche, wie Mode, Kosmetik und Maskenbildner.
Hierzu gehören insbesondere:
Betriebsergänzende Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, Berufsausbildungs- und Berufsförderungsmaßnahmen (soweit nicht Vorbehaltsaufgaben der Friseur-Innung Berlin), Betriebsberatung, Buchung lfd. Geschäftsvorfälle und lfd. Lohnabrechnung, Bürodienstleistungen, Werbung und Marketing, Verlagsarbeiten, Nationale und Internationale Fachveranstaltungen des Friseurhandwerks und verwandter Wirtschaftsbereiche, Einkauf und Verkauf von Waren der Friseurbranche und artverwandter Bereiche.