Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Organisation, Vorbereitung, Herstellung und Bearbeitung von Filmen jeder Art einschließlich Animationsfilmen in Eigen-, Auftrags- und/oder Gemeinschaftsproduktion mit Dritten, die Durchführung der Filmherstellung für Dritte sowie die sonstige Beteiligung an von Dritten hergestellten Filmen, die Vervielfältigung und der Vertrieb der Filme sowie die Auswertung der Rechte an den Filmen in allen Medien weltweit, insbesondere der Film-, Video- und Fernsehrechte einschließlich aller audiovisuellen und sonstigen Nebenrechte einschließlich der Buch- und Musikrechte, der Erwerb und die Vergabe der vorstehenden Rechte sowie sonstiger für die Filmherstellung und -auswertung erforderlicher Rechte auf begrenzte oder unbegrenzte Zeit, die Herstellung und Vermarktung sonstiger Erzeugnisse, die auf den hergestellten Filmen und/oder den erworbenen Rechten basieren oder daran angelehnt sind.