Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechten an anderen Personen- und Kapitalgesellschaften, die Zeitungen, Zeitschriften und andere periodische und nicht periodische Veröffentlichungen entwickeln, herstellen und vertreiben sowie die dafür erforderliche Technologie entwerfen, entwickeln oder betreiben. Die Gesellschaft ist zur Erbringung aller im Zusammenhang mit der Verwaltung der Beteiligungen stehenden Dienstleistungen der Gesellschaft berechtigt.