Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vorbereitung/Durchführung von Bauvorhaben; die Erbringung von Koordinierungs- und Planungsleistungen für Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten; die Erarbeitung von Standortlösungen mit Finanzierungsmodellen und der Umsetzung, soweit Genehmigung nach § 34c GewO nicht erforderlich ist; der Handel mit Baustoffen und Baumaterialien als Groß- sowie Einzelhandel; die Verwaltung eigener und fremder Immobilien und die Erbringung von mit der Immobilienverwaltung verbundener Dienstleistungen, soweit Genehmigung nach § 34c GewO nicht erforderlich ist.