Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausschank von Speisen und Getränken, Betrieb und Errichtung von gastronomischen Betrieben jeweils - soweit erforderlich - nach Erteilung der dafür erforderlichen Genehmigungen, die Übernahme der persönlichen Haftung von anderen Gesellschaften.