Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmitelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn der steuerrechtlichen Vorschriften. Förderung der außerschulischen Sport- und Bewegungserziehung. Dieser Zweck wird insbesondere durch den Betrieb einer Einrichtung für die sporttänzerische Erziehung von aus sozialen Gründen benachteiligten Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden deutscher und nichtdeutscher Herkunft verwirklicht.