Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundbesitz sowie die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes, ferner die Tätigkeit als Makler gemäß § 34 c
Gewerbeordnung (Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume sowie von Darlehensverträgen, oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge). Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Wertpapiervermögen zu erwerben und zu verwalten.