Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Organisation, Ausführung und Überwachung von Events, Veranstaltungen und Marketingmaßnahmen; die Veranstaltung von Konzerten und Kulturereignissen sowie die Organisation und die Durchführung von Musik-, Sport- und künstlerischen Veranstaltungen aller Art für Dritte, einschließlich der Vermarktung an Sponsoren und deren Betreuung.