Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung von eigenen Vermögenswerten sowie Grundstücken, Miethäusern und Wohnungen einschließlich der Verwaltung von Wohnungs- und Teileigentum und in diesem Zusammenhang stehende Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach § 34c GewO nicht erfordern.