Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von natürlichen oder juristischen Personen des In- und Auslandes auf dem Gebiet des Erwerbes und der Verwaltung von Immobilien unter Ausschluss jeder Rechtsberatung.
Die Übernahme des Managements von Unternehmen, welcher Art auch immer, insbesondere im Bereich von Pflegeheimen, Vermietung von Wohn- und Gewerberäumen sowie die Vermietung und Verwaltung von Immobilien.