Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen, Beratungsleistungen und sonstige im Vorfeld von Projekten klärenden Untersuchungen für Freiberufler, Einrichtungen und Gesellschaften. Die Gesellschaft wird sich darüber hinaus auch mit dem Betreiben und der Betreuung von Projekten und Objekten befassen, die im Zusammenhang mit Dienstleistungen für Freiberufler infrastrukturelle Bedeutung haben könnten. Soweit eine besondere Genehmigung erforderlich ist, bleibt es der Gesellschaft unbenommen, einen Genehmigungsinhaber zu beschäftigen.