Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG, sowie die Produktion, der Vertrieb und die Vermarktung von Verlagserzeugnissen aller Art, die Erstellung von redaktionellem Content als auch die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und die Aktivitäten einer Werbeagentur für Dritte.