Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die musikverlegerische Tätigkeit, d.h. der Erwerb und die Auswertung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten und sonstigen Schutzrechten an Werken der Musik und die Auswertung, d.h. der Erwerb und die Vergabe von Merchandisingrechten sowie die Produktion und der Vertrieb von Mechandisingartikeln, einschließlich aller hiermit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte und Handlungen.