Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Erziehung und Bildung. Die Erreichung dieser Zwecke wird insbesondere angestrebt durch die Unterhaltung und den Betrieb von Kindertagesstätten, Schulen und Ersatzschulen, wobei festgelegt wird, dass bei 25 % der Schüler keine Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern im Sinne von Art. 7 Abs. 4 S. 3 Grundgesetz und im Sinne der Privatschulgesetze der Länder vorgenommen werden darf. Die Gesellschaft kann Zweigstellen errichten und sich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte an anderen gemeinnützigen Unternehmen, die dem eigenen Unternehmensgegenstand entsprechen, beteiligen.