Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Erbringung von Tätigkeiten eines Handelsvertreters und Großhandel mit Lebensmitteln, Genussmitteln und Gebrauchsgütern aller Art unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Waren. Ferner die Erbringung sonstiger Dienstleistungen und Serviceleistungen für die Lebensmittel-, Genussmittel- und Gebrauchsgüter-Industrie. Soweit Handelsvertreterverträge und/oder sonstige Dienstleistungsverträge neu abgeschlossen werden, dürfen diese Handelsvertreterverträge und/oder Dienstleistungsverträge nicht zu Gunsten eines verwalteten Unternehmens begründet werden. Ferner die Verwaltung von anderen Unternehmen, Firmen und Betrieben gegen Dienstvergütung, ohne mit diesen Unternehmen einen Konzern zu bilden. Soweit die Verwaltung von Unternehmen übernommen wird, ist der eigenständige Bestand dieser Unternehmen sicherzustellen, was die Entstehung von Abhängigkeiten ausschließt. Geschäftsgegenstand sind nicht Tätigkeiten, die der staatlichen Genehmigung bedürfen.