Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung und Verwaltung von Rechten und Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte im In- und Ausland sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte; der Erwerb und die Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenstände jeglicher Art; die Entwicklung, der Erwerb, der Verkauf, die Verwaltung und Beratung von Immobilienprojekten.