Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Rechten und Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte im In- und Ausland sowie Verwaltung des eigenen Vermögens und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte;
Erwerb und Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen jeglicher Art;
Entwicklung, Erwerb, Verkauf, Verwaltung und Beratung von Immobilienprojekten.