Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung und Verwaltung von Rechten und Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte im In- und Ausland sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere von eigenen Immobilien und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, ferner die Immobilienberatung Dritter, insbesondere im Zusammenhang mit deren Finanzierung.