| Gegenstand | die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der nach § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG zulässigen Tätigkeiten, insbesondere die laufende Buchhaltung, die Lohn- und Gehaitsabrechnungen sowie das Rechnungs- und Zahlungswesen (Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. I StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen) sowie Unterstützungsleistungen für Privatpersonen im Alltag und bei der Integration, insbesondere Begleitung bei Behördengängen (z. B. Anmeldung, Krankenkasse, Bankkonto), Hilfe beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen (z. B. Kindergeld, Wohngeld, Familienzusammenführung), Unterstützung bei Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse ohne rechtliche Prüfung, Bewerbungs- und Karrierehilfe sowie Unterstützung bei privaten Verwaltungsangelegenheiten und allgemeine Informationen zum Immobilienkauf oder Hausbau ohne Maklertätigkeit. Von den vorgenannten Leistungen ausdrücklich ausgenommen sind Steuer- und Rechtsberatung, die Erstellung von Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen, Gewinnermittlungen und Jahresabschlüssen. |