| Gegenstand | Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens, insbesondere Halten, Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften, insbesondere an der Insyrt GmbH sowie; Erwerb, Halten, Verwaltung, Vermietung sowie Veräußerung von eigenem Grundbesitz; Anlage von Gesellschaftsmitteln in Aktien, Wertpapieren, Investmentfonds sowie sonstigen Finanzinstrumenten i.S.v. § 2 Abs. 2 WpHG, sowie Kryptowerte i.S.d. Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft ist jedoch nicht berechtigt, in irgendeiner Weise gewerblich tätig zu werden, d.h. Geschäfte zu betreiben oder Dienstleistungen zu erbringen, die über die reine Vermögensverwaltung hinausgehen, insbesondere keine aktiven gewerblichen Tätigkeiten oder Service-, Management- oder Vermietungsleistungen an Tochtergesellschaften oder andere verbundene Unternehmen erbringen. Die Gesellschaft darf keine Vereinbarungen eingehen, insbesondere keinen Ergebnisabführungsvertrag mit Tochtergesellschaften abschließen, und/oder Vermögensanlagen durchführen, die zu gewerblichen Einkünften führen und auch keine Beteiligungen an gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaften eingehen. |