| Gegenstand | Zwecke der Gesellschaft sind Förderung von Wissenschaft und Forschung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO, Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen gemäß § 52 Abs. 2 Nr 2 AO, Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 A Förderung der Entwicklungszusammenarbeit gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke gemäß § 52 Abs. 2 Nr 25 AO, Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO). Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck Förderung von Wissenschaft und Forschung insbesondere durch folgende Maßnahmen: finanzielle Förderung von akademischen Forschungsprojekten, insbesondere in den Bereichen Kinder- und Jugendmedizin, seltene Erkrankungen und Entwicklung der Präzisionsmedizin; die Gesellschaft finanziert insbesondere Personal-, Sach- und Verbrauchskostenvon Forschungsprojekten sowie projektübergreifende Infrastrukturen (z.B. für Genomsequenzierungen, Proteomanalytik); Beteiligung an von anderen gemeinnützigen Einrichtungen initiierten Forschungsprojekten, Kongressen, Symposien, Tagungen sowie Veröffentlichungsplattformen und -maßnahmen; Vergabe von Preisen für exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Finanzierung von Stiftungsprofessuren. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege insbesondere durch folgende Maßnahmen: Durchführung von online- und Präsenz-Ausstellungen im In- und Ausland, insbesondere zur Steigerung der Awareness für seltene Erkrankungen; Durchführung von Vorträgen, Kursen, Weiterbildungsveranstaltungen und Finanzierung von Schriften/Broschüren etc, die sich auf die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und der präventiven Medizin sowie der Entwicklung der Präzisionsmedizin beziehen; die Gesellschaft stellt methodische Plattformen und Expertenwissen der Präzisionsmedizin (Diagnostik, Therapie und Prävention) zur Verfügung; sie kann mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren Institutionen des Gesundheitswesens kooperieren, um der Verbesserung der interdisziplinären und multiprofessionellen Betreuung von Patientinnen und Patienten mit chronischen, komplexen und seltenen Erkrankungen zu dienen. Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung insbesondere durch folgende Maßnahmen: finanzielle Förderung der Akademie des Deutschen Zentrums für Kinder- und Jugendgesundheit sowie weiterer Einrichtungen, die sich der Förderung des klinisch-wissenschaftlichen Nachwuchses widmen; Vergabe von Stipendien und Preisen für Ärzte und Wissenschaftler, insbesondere in frühen Stadien ihrer beruflichen Entwicklung („early career“); Entwicklung und Zurverfügungstellung von Weiterbildungsangeboten, insbesondere in Form von Kursen und Workshops; Förderung von Maßnahmen, Kampagnen und Initiativen, welche das öffentliche Bewusstsein um die Bedeutung seltener Erkrankungen bei Kindern stärken; sie setzt sich für den Respekt vor der Würde jedes Kindes und die Beachtung der UN Kinderrechtskonvention ein. Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zwecke Förderung der Entwicklungszusammenarbeit insbesondere durch folgende Maßnahmen: finanzielle Förderung einer Zusammenarbeit mit Kinderkliniken weltweit, insbesondere durch die Förderung von Kursen und Weiterbildungsmaßnahmen, um die Rolle der Kindergesundheit bei der Gestaltung der Welt von morgen zu unterstreichen (z.B. online-Weiterbildung, Ausrichtung von Symposien); die Gesellschaft setzt sich durch entsprechende Aktivitäten dafür ein, dass das Recht aller Kinder, unabhängig von ihrer ethnischen oder nationalen Herkunft, auf ein „höchstmögliches Maß an Gesundheit“ respektiert wird. Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke insbesondere durch folgende Maßnahmen: die Gesellschaft fördert das bürgerschaftliche Engagement durch Awareness-Aktionen sowie durch eine finanzielle Zuwendung an gemeinnützige Vereine und Stiftungen entsprechend ihrer Zweckbestimmung; die Gesellschaft fördert die Vergabe von Preisen als Auszeichnung an gemeinnützige Organisationen zur Förderung des Stiftungsgedankens, insbesondere den „Bayerischen Stifterpreis“. Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck Förderung mildtätiger Zwecke insbesondere durch folgende Maßnahmen: kostenlose Zurverfügungstellung diagnostischer, therapeutischer oder präventiver medizinischer Maßnahmen an bedürftige Personen im Sinne des §53 AO. |