| Gegenstand | Förderung der Jugendhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, der Gesundheitspflege in Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO, insbesondere der psychischen Gesundheit, sowie der Förderung des demokratischen Staatswesens im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 24 AO. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: Entwicklung und Durchführung von Bildungsangeboten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Präsenz und digital z. B. Workshops, Kurse, internationale Begegnungen, digitale Lernplattformen und Apps); Maßnahmen der Jugendhilfe und Jugendarbeit, die Persönlichkeitsentwicklung,Teilhabe, Integration und soziale Kompetenzen fördern; Angebote und Projekte zur Stärkung der psychischen Gesundheit, Resilienz und Lebenskompetenz; Veranstaltungen, Kampagnen und Programme zur Demokratieförderung, politischen Bildung und Stärkung gesellschaftlicher Teilhabe. |