HRB 158405 AG München · aktuell
Strukturierte Informationen

OMNIA Seniorenpark GmbH

Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Strukturierte Informationen

Registerübersicht

Name
OMNIA Seniorenpark GmbH
Register
Handelsregister B (HRB)
Registernummer
HRB 158405
Registergericht
Amtsgericht München
Sitz
Taufkirchen
Bundesland
Bayern
Status
aktuell
Dokumentdatum (CD)
Dokumentdatum (SI)

Die strukturierten Informationen stellen Registerdaten nach Themen und Feldern geordnet dar.

Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Vereinsregister (041)
Auswahl instanzbehoerde › GerichtCode: Registergericht Amtsgericht München (D2601V)
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen strukturiert
RegisterCode: Handelsregister (Kapitalgesellschaften) (AG) (HRB)
Laufende Nummer
158405
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Satzung vom 27.04.1993 zuletzt geändert am 05.05.1997
Eintragungstext
Spalte
7
Position
2
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 25.05.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 16ff SB;
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
7
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Beschluss Bl. 38 SB; Neue Satzung Bl.41 ff SB.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 12.07.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
7
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Beschluss Bl. 56 SB; Neue Satzung Bl. 60ff SB;
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 05.06.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
7
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Beschluss Bl. 74 ff SB; Neue Satzung Bl. 85 ff SB.
Abrufuhrzeit
02:11:01
Abrufdatum
2024-03-16
Letzte Eintragung
2014-01-09
Anzahl Eintragungen
5
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2018-07-12
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1993-04-27
Rechtstraeger
Bezeichnung › Bezeichnung aktuell
Vineyard-Gemeinde in Hof (Evangelische Freikirche) e.V.
Angaben Zur Rechtsform › RechtsformCode: Eingetragener Verein (e.V.)
Sitz › Ort
Hof
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich nach § 26 BGB. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), a. dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als Euro 500,- sowie außerdem zum Abschluss von Miet- und Pachtverträgen die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich ist; b. dass zum Abschluss oder Kündigung eines Arbeits- oder Dienstvertrages die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich ist; c. dass für Geschäfte ab einem Wert von Euro 2.000,- die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder erfoderlich ist. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden oder dessen Vertreters im Amt den Ausschlag; d. dass bei Zahlung einer monatlichen, angemessenen Vergütung an Personen, die für den Verein in größerem Umfang tätig sind i.S.d. § 9 Abs. 2, von mehr als Euro 450,-- die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich ist.