| Gegenstand | Die Errichtung und der Betrieb einer Pflegeeinrichtung in Scheßlitz, die Erbringung und Organisation von Pflege- und sonstigen Leistungen im Rahmen des "Betreuten Wohnens" und die Erbringung und Organisation artverwandter Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt alle Nebengeschäfte zu betreiben, die dem Hauptzweck der Gesellschaft dienen sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages und unter Beachtung der Gemeinnützigkeit (§ 3) alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die dieser Zweckbestimmung dienlich erscheinen. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen; sie kann auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann mit einzelnen oder mehreren der nachstehend in § 3 Abs. 5 genannten Körperschaften zusammen kooperieren im Sinne von § 57 Abs. 3 AO durch das wechselseitige Erbringen von Verwaltungs- und Servicedienstleistungen, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen (insbesondere Waren-, Wärme- und Stromlieferungen) oder durch die Beistellung von Personal zur Erfüllung ihrer jeweiligen gemeinsamen steuerbegünstigten Zwecke. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" (§§ 51 bis 68) der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe und der Bildung sowie mildtätiger Zwecke. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Etwaige Überschüsse sind einer Rücklage zuzuführen, die nur zur Sicherung und Erfüllung des Gesellschaftszweckes verwendet werden darf. Die Gesellschafter erhalten Gewinnanteile ausschließlich zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 58 Nr. 1 AO. Im Falle der Liquidation oder sonstigen Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes fällt das Vermögen der Gesellschaft an die Gesellschafter, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigen Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken gemäß § 57 Abs. 3 AO mit der Gemeinnützige Krankenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg mbH und den zum Unternehmensverbund um die Gemeinnützige Krankenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg mbH gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften (verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG), welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. |