| Gegenstand | (1) Gemeinnützigkeit und Rechtsgrundlage Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO) in der jeweils geltenden Fassung. Sie erfüllt damit die formellen Satzungsanforderungen des § 60 AO und richtet sich inhaltlich nach den in § 52 AO aufgezählten steuerbegünstigten Zwecken. (2) Steuerbegünstigte Zwecke Zweck der Gesellschaft ist 1. Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen sowie für Zivilbeschädigte und diesen gleichgestellte Personen (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), 2. Förderung der Wohlfahrtspflege zugunsten des in Nummer 1 genannten Personenkreises (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO), 3. Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet barrierefreier Informations-, Kommunikations- und Assistenztechnologien (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), (3) Konkrete Verwirklichung der Ziele Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke insbesondere, aber nicht abschließend, durch folgende Handlungsfelder und Maßnahmen: 1. Technische Innovation und Produktentwicklung Konzeption, Entwicklung, Erprobung, Implementierung und kontinuierliche Weiterentwicklung barrierefreier digitaler Lösungen (etwa Apps, Web-Portale, KI-basierte Assistenz- und Navigationstools, AR/VR-Anwendungen, Robotics-Lösungen) zur Verbesserung der Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe. Erstellung offener Schnittstellen (APIs) und quelloffener Module (Open-Source), um Drittanbietern eine barrierefreie Implementierung zu erleichtern. 2. Forschungs- und Entwicklungsprojekte Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung in Kooperation mit Hochschulen, Fachhochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und einschlägigen Fachverbänden. Durchführung von Studien, Pilotprojekten und Feldtests, insbesondere zu Usability, Accessibility-Standards, KI-Ethik und Datensouveränität bei Menschen mit Behinderungen und Zivilbeschädigten. Publikation von Forschungsergebnissen in Fachzeitschriften, Konferenzbeiträgen, Whitepapers sowie Bereitstellung von Open-Data-Korpora, sofern Datenschutz und Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben. 3. Budgetassistenz und Teilhabemanagement (§ 29 SGB IX) Beratung, Begleitung und praktische Unterstützung bei Antragstellung, Ausführung und Verwaltung des Persönlichen Budgets; Unterstützung bei Leistungskoordination, Vertrags- und Nachweisführung; Schulungen der Budgetnehmer:innen zu Rechtsgrundlagen, Selbstbestimmung und finanzieller Planung. Zielgruppen: Menschen mit Behinderungen i. S. d. § 2 SGB IX, Zivilbeschädigte und diesen gleichgestellte Personen; ihre An- und Zugehörigen. 4. Bildungsangebote und Qualifizierung Planung, Durchführung und Evaluation von Kursen, Workshops, Fortbildungen und E-Learning-Formaten (u. a. Bedienungshilfen, assistive Technologien, digitale Barrierefreiheit, KI-gestützte Assistenz); Entwicklung sowie kostenfreie oder vergünstigte Bildungsangebote für die vorstehend genannten Zielgruppen; Multiplikator:innen-Fortbildungen für Fachkräfte in Schulen, Hochschulen, Verwaltungen und Betrieben. 5. Wohlfahrtspflege Sozialraum-nahe Beratungs- und Unterstützungsangebote für Personen, die infolge Behinderung oder wirtschaftlicher Lage auf Hilfe angewiesen sind (i. S. d. § 53 AO); z. B. Peer-Counseling, Lotsen-/Case-Management sowie alltagspraktische Unterstützung bei Kommunikation, Mobilität und Zugängen zu Rechten/Leistungen. Die Angebote richten sich überwiegend an hilfebedürftige Personen. 6. Öffentlichkeitsarbeit und Wissenstransfer Informations- und Aufklärungsarbeit, frei zugängliche Materialien, Webinare und Community-Formate zur Förderung digitaler Teilhabe und Barrierefreiheit. |