| Gegenstand | (1) Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich die Verwaltung eigenen Vermögens. (2) Die Gesellschaft verfolgt weder unmittelbar noch mittelbar gewerbliche Zwecke. Sie betreibt insbesondere keine entgeltlichen Leistungen für Dritte, keinen Handel, keine Finanz- oder Beratungsdienstleistungen, und keine gewerblich geprägte Vermietung im Sinne des § 15 EStG. (3) Die Gesellschaft kann insbesondere: - Beteiligungen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften erwerben, halten, verwalten und veräußern, - Immobilien und grundstücksgleiche Rechte zum eigenen Vermögensaufbau erwerben, halten, vermieten, verpachten und veräußern, - Wertpapiere, Investmentanteile, Beteiligungen, Geldmarktprodukte und sonstige Finanzanlagen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung halten und verwalten, - Immaterielle Vermögenswerte wie Markenrechte, Patente, Software, Domains, Lizenzen, Daten und Datenbanken ausschließlich im Eigenbestand erwerben, schützen, halten und verwalten. |