| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und religiöse Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Die Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; der Religion und des Tierschutzes (3) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von Vorhaben im ln- und Ausland, insbesondere in der Türkei, die geeignet sind, bedürftigen Kindern und Jugendlichen die Schul- bzw. Berufsausbildung und das Studium zu finanzieren, die Gewährung von Stipendien, durch Geldleistungen für bedürftige, insbesondere auch alte Menschen, durch Zuwendungen an Alevitische Gemeinden insbesondere in Stuttgart, Ludwigsburg, Filderstadt und Esslingen sowie die Bereitstellung von Mitteln für Tierschutzaufgaben und die Übernahme von Tierarztkosten für herrenlose Tiere. (4) Ferner ist Zweck der Gesellschaft die Beschaffung von Mitteln gemäß S 58 Nr. 1 AO für die steuerbegünstigten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. (5) Die Gesellschaft kann ihre Aufgaben selbst, durch Hilfspersonen i. S. d. S 57 Abs. 1 Satz 2 AO, durch planmäßiges Zusammenwirken mit einer oder mehreren anderen steuerbegünstigten Körperschaften und durch das Halten von Beteiligungen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften verwirklichen. |