Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
1. Die Konzeption und Durchführung von Vorträgen, Kursen und anderer Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art. 2. Beratung von Menschen mit Handicap und/oder Vermittlungshemmnissen zur Erweiterung der Möglichkeiten der Aufnahme einer Ausbildung und/oder Tätigkeit/Beschäftigung auch im Rahmen der Sorge für die oben genannten Menschen (Wohlfahrtspflege). 3. Der Betrieb einer Integrationsabteilung mit dem Zweck der Konzipierung sowie Erbringung von Dienstleistungen und der Herstellung von Hilfsprodukten mit Menschen mit Behinderungen, die benachteiligten Personengruppen eine Teilhabe an der Gesellschaft erleichtern. Dabei ist auch an eine Unterstützung aller gesellschaftlichen Gruppen gedacht, um dritte Organisationen und Unternehmen und deren Produkte und Dienstleistungen verständlich und zugänglich für benachteiligte Personen weiter zu entwickeln. Der Betrieb dieser Integrationsabteilung dient insbesondere zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich auf besondere Schwierigkeiten stößt. Der Anteil dieser Beschäftigten beträgt in diesem Unternehmensteil (Abteilung) mindestens 40 % der Belegschaft. 4. Die Gesellschaft kann ihre steuerbegünstigten Zwecke auch durch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigten Zwecke i.S.v. § 58 Nr. 1 AO verwirklichen.