| Gegenstand | (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch: - Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, - Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, - Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Kapitalanlagen, Wertpapieren, Fonds, Kryptowährungen und sonstigen Finanzinstrumenten, - Vergabe von Darlehen innerhalb verbundener Unternehmen sowie Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen, - Entwicklung, Steuerung und Verwaltung von Unternehmensstrategien sowie Erbringung von Management- und Beratungsleistungen für verbundene Unternehmen. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte durchzuführen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Dies umfasst insbesondere: - Eingehen von Kooperationen mit Dritten, - Gründung von Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland, - Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Patenten und Lizenzen. (3) Die Gesellschaft betreibt keine genehmigungspflichtigen Geschäfte gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG) oder anderen spezialgesetzlichen Regelungen. |