Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw.Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.