| Text | Die Hauptversammlung vom 13.08.2010 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Zusammensetzung und Geschäftsführung, Ausschüsse); § 8 Abs. 2 (Geschäftsordnung und Beschlussfassung); § 10 Abs. 2 und Abs. 7 (Zusammensetzung und Amtsdauer); § 12 , nunmehr § 11 Abs. 3 (Vorsitzender und Stellvertreter); § 13, nunmehr § 12 Abs. 2, Abs. 4, Abs. 7 und Abs. 8 (Einberufung und Beschlussfassung); § 15, nunmehr § 14 Abs. 3 (Verschwiegenheitspflicht); § 16, nunmehr § 15 Abs. 2 (Einberufung); § 17, nunmehr § 16 Abs. 2 (Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung); § 21, nunmehr § 19 Abs. 1 (Geschäftsbericht, Jahresabschluss) beschlossen. § 14 wird zu § 13, § 18 wird zu § 17, § 23 wird zu § 20, § 25 wird zu § 21. Diese Vorschriften bleiben inhaltlich unverändert. § 1 Abs. 3 (Dauer), § 5 Abs. 3 und Abs. 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), § 11 (Willenserklärungen des Aufsichtsrats), § 19 (Niederschrift), § 20 (Ordentliche Hauptversammlung), § 22 (Leistungsverkehr mit Aktionären), § 24 (Schriftform, Zugang) und § 26 (Salvatorische Klausel) wurden aufgehoben. § 18 (Beschlussfassung, Stimmrecht) wurde neu eingefügt. |