Registerübersicht
- Name
- Ember GmbH
- Register
- Handelsregister B (HRB)
- Registernummer
- HRB 734328
- Registergericht
- Amtsgericht Freiburg
- Sitz
- Rielasingen-Worblingen
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Status
- aktuell
- Dokumentdatum (CD)
- Dokumentdatum (SI)
Der chronologische Auszug zeigt die Eintragungen und Veränderungen auf diesem Registerblatt in zeitlicher Folge.
Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 734328
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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a)
Ember GmbH
b)
Rielasingen-Worblingen
Geschäftsanschrift:
Gottlieb Daimler Straße 13 A, 78239
Rielasingen-Worblingen
c)
Der Betrieb einer Shisha-Bar sowie der
Ausschank und Verkauf von Getränken,
Speisen und Tabakwaren. Dazu gehört
auch die Überlassung von Verkaufs- und
Stellflächen für Unterhaltungsgeräte,
einschließlich Geld- und
Warenspielgeräten, die von Dritten
aufgestellt und betrieben werden.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Leto, Vincenzo Gildo, Engen, *XX.XX.1980
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.09.2025.
a)
12.11.2025
Engler
Abruf vom 07.04.2026