Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Hat die Gesellschaft nur einen persönlich haftenden Gesellschafter, vertritt dieser allein. Hat die Gesellschaft mehrere persönlich haftende Gesellschafter wird die Gesellschaft durch sämtliche persönlich haftende Gesellschafter vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst als Vertreter Dritter abschließen.
Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken