Der Eigenbetrieb wird durch die Werkleitung vertreten; sie besteht aus dem Ersten Werkleiter und zwei weiteren Werkleitern. Der Erste Werkleiter ist alleinvertretungsberechtigt. Die weiteren Werkleiter sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Prokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Versorgung der Bevölkerung mit Infrastruktur und Dienstleistungen zur Deckung des Bedarfs an Energie, Wasser, Kommunikation, Mobilität sowie mit Einrichtungen für die Freizeitgestaltung und Erholung. Als Betreiber kritischer Versorgungsinfrastrukturen erfüllt der Eigenbetrieb Querschnittsaufgaben insbesondere zur Gewährleistung des sicheren Betriebes von IT-Systemen sowie Aufgaben des Gebäudemanagements auch für Dritte.