Der Eigenbetrieb hat zwei Werkleiter, die den Eigenbetrieb jeweils allein vertreten.
Gegenstand
Durchführung der Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie Betrieb des Bauhofs und des Freibads der Gemeinde.
Der Eigenbetrieb ist berechtigt, in anderen Gemeinden Ver- und Entsorgung durchzuführen und weitere Dienstleistungen anzubieten.
Der Eigenbetrieb ist berechtigt, den Erwerb, die Erschließung und den Verkauf von Grundstücken aller Art vorzunehmen und entsprechend Grundstücksverkehr, -verpachtung und -verwaltung zu betreiben.
Der Eigenbetrieb ist berechtigt, Wärmenetze und Glasfasernetze zu erstellen beziehungsweise zu erwerben und zu verpachten.