Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte zwischen dem jeweiligen persönlich haftenden Gesellschafter und der Gesellschaft und zwischen dem jeweiligen Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters und der Gesellschaft vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (005)