Entsprechend der 3. Nachtragssatzung vom 25.11.2002 hat der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 20.11.2002 eine Satzungsänderung in § 2 (Gegenstand), § 4 (Der Vorstand) sowie § 9 (Wirtschaftsführung und Rechnungswesen) beschlossen und damit und damit auch den Gegenstand geändert.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Entsprechend der 4. Nachtragssatzung vom 10.06.2003 sowie der 5. Nachtragssatzung vom 22.07.2003 hat der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 10.06.2003 und 22.07.2003 eine Satzungsänderung in § 2 (Gegenstand), § 4 (Der Vorstand) und § 6 (Zuständigkeit der Verwaltungsrats) beschlossen und damit auch den Gegenstand geändert.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Nachtragssatzungen Blatt 49/50 Sonderband
Eintragungstext
Spalte
5
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Satzung ist durch Beschluss des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid vom 10.11.2004 insbesondere in § 2 (Aufgaben) geändert und insgesamt neu gefaßt worden.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Satzung Blatt 66 -79 Sonderband
Eintragungstext
Spalte
5
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Satzung ist durch Beschluss des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid vom 19.03.2007 in § 2 Abs. 1 Ziff 4, in § 4 Abs. 1 Satz 1 und in § 9 (Wirtschaftsführung und Rechnungswesen) geändert bzw. erweitert worden.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Satzung ist durch Beschluss des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid vom 16.09.2009 in § 4 Abs. 1 (Der Vorstand) geändert worden.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011)
Text
Die Satzung ist durch Beschluß des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid vom 29.09.2010 in § 2 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, Nr. 9, Abs. 8 Satz 3 (Aufgabe, Rechtsstellung und Dienstherrenfähigkeit des Kommunalunternehmens), § 4 Abs. 2, 6 7 Sätze 1 und 3, Abs. 8 Satz 1, Abs. 11 (Der Vorstand), § 6 Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats), § 9 Abs. 1 Satz 3, Abs. 4, Abs. 5, Abs. 6 (Wirtschaftsführung und Rechnungswesen) geändert.
Abrufuhrzeit
03:56:21
Abrufdatum
2024-04-28
Letzte Eintragung
2018-08-15
Anzahl Eintragungen
10
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2010-09-16
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
2002-01-01
Rechtstraeger
Bezeichnung › Bezeichnung aktuell
Gemeindewerke Neunkirchen-Seelscheid, Technische Betriebe und Einrichtungen, Anstalt des öffentlichen Rechts - AöR -
Angaben Zur Rechtsform
Rechtsform
Code: Juristische Person des privaten Rechts (JPpR)
Weitere Bezeichnung
Anstalt Öffentlichen Rechts mit Sitz in Neunkirchen-Seelscheid. Beginn: 01.01.2002
Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und zwei Stellvertretern. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.
Gegenstand
Aufgaben des Komm unalunternehmens sind die: 1. Versorgung des Gemeindegebietes mit Wasser, gemäß § 1 14a Abs. 3 GO NW zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung. 2. Abwasserbeseitigung auf dem Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid nach den gesetzlichen Vorschriften sowie die Vorhaltung, die Planung, der Bau und der Betrieb der dafür notwendigen Anlagen gemäß § 114a Abs. 3 GO NW zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung. Im Rahmen dieser Aufgabe überträgt die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid dem Kommunalunternehmen die ihr gemäß § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) in Verbindung mit § 18 a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) obliegende Abwasserbeseitigungspflicht zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung. Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung umfasst dabei auch die Unterhaltung, den Betrieb und die Reinigung aller Straßenentwässerungsanlagen einschließlich der Nebenanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid nach den gesetzlichen Vorschriften. 3. Organisation und Verwaltung der Strom- und Gasversorgung namens und im Auftrag der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid als deren Erfüllungsgehilfe. 4. Organisation, Verwaltung und Betrieb des gemeindlichen Bäderwesens sowie Errichtung, Betrieb und Unterhaltung der gemeindlichen Sportanlagen gem. § 114a Abs. 3 GO NW zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung. 5. Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Energiegewinnungseinrichtungen (Solaranlagen) an und auf Liegenschaften der Gemeinde und der Gemeindewerke einschließlich Veräußerung von Energieträgern, die auf diesem Weg gewonnen werden gern. § 114a Abs. 3 GO NW zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung. 6. die Verwaltung (Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen ( 2 FIÜAG), Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigten Personen) und Unterhaltung sowie der Bau und Betrieb der erforderlichen Asylbewerberunterkünfte gem. § 1 14a Abs. 3 GO NW zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung. 7. die Verwaltung (Aufnahme und Unterbringung von Aussiedlern, Spätaussiedlern und Zu- wanderern - § 2 Landesaufnahmegesetz-) und Unterhaltung sowie der Bau und Betrieb der erforderlichen Unterkünfte für Aus- und Übersiedler namens und im Auftrag der Gemeinde als deren Erfüllungsgehilfe. 8. die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes gemäß den Bestimmungen des Straßenreinigungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrReinGNW). Im Rahmen dieser Aufgabe überträgt die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid dem Kommunalunternehmen die ihr gemäß § 1 StrReinG NRW obliegende Straßenreinigungs- bzw. Räum- und Streupflicht sowie die Reinigung der Sammelstandplätze für Recycling- und Verpackungsmaterial (Glascontainerstandplätze) gemäß § 114a Abs. 3 GO NW zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung. 9. die Verwaltung und Unterhaltung sowie den Bau und Betrieb des gesamten gemeindlichen Friedhofs- und Bestattungswesens namens und im Auftrag der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid als deren Erfüllungsgehilfe. Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben und -gesellschaften, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihr zusammenhängen.