Handelsregister A des Amtsgerichts Siegburg
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Nummer der Firma:
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HRA 3592
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
1
a)
Gemeindewerke Neunkirchen-Seelscheid,
Technische Betriebe und Einrichtungen,
Anstalt des öffentlichen Rechts - AöR -
b)
Neunkirchen-Seelscheid
c)
die Versorgung des Gebietes der Gemeinde
Neunkirchen-Seelscheid mit Wasser,
die Entsorgung des Abwassers im Gebiet der
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid,
die Organisation und Verwaltung von Strom-
und Gasversorgung.
Hierzu gehört auch die Einrichtung und
Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben,
die die Aufgaben der Anstalt fördern und
wirtschaftlich mit ihr zusammenhängen. Zur
Förderung ihrer Aufgaben kann sich die
Anstalt an dritten Unternehmen nach
Massgabe des § 114a Absatz 4 i.V.m. § 108
Absatz 1 Nr. 1 und 2 GO NW beteiligen,
wenn das dem Unternehmenszweck dient.
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden
und zwei Stellvertretern. Jedes Vorstandsmitglied ist
einzelvertretungsberechtigt.
b)
Vorstand:
Hanraths, Stefan, Hennef, *XX.XX.1967
erster stellvertretender Vorstand:
Lohre, Franz, Bonn, *XX.XX.1949
zweiter stellvertretender Vorstand:
Burgemeister, Franz-Rudolf, Siegburg, *XX.XX.1949
a)
Anstalt Öffentlichen Rechts mit Sitz in Neunkirchen-Seelscheid.
Beginn: 01.01.2002
Satzung vom 22.11.2001 und 17.05.2002
a)
04.06.2002
Rohling
b)
Satzung Blatt
16-23 Sonderband
Nachtragssatzung
Blatt 24-25
Sonderband
Beschluss Blatt
6-11 Sonderband
2
c)
1. die Versorgung des Gebietes der
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid mit
Wasser,
2. die Entsorgung des Abwassers im Gebiet
der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
(Wahnehmung der
Abwasserbeseitigungspflicht gemäß den
Bestimmungen des WHG und des LWG),
3. die Organisation und Verwaltung der Strom-
und Gasversorgung,
4. die Organisation, die Verwaltung und der
Betrieb des gemeindlichen Bäderwesens.
Hierzu gehört auch die Einrichtung und
Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben,
die die Aufgaben der Anstalt fördern und
wirtschaftlich mit ihr zusammenhängen. Zur
a)
Entsprechend der 3. Nachtragssatzung vom 25.11.2002 hat der
Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 20.11.2002 eine
Satzungsänderung in § 2 (Gegenstand), § 4 (Der Vorstand)
sowie § 9 (Wirtschaftsführung und Rechnungswesen)
beschlossen und damit und damit auch den Gegenstand
geändert.
a)
17.09.2003
Huber
Abruf vom 28.04.2024
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Förderung ihrer Aufgaben kann sich die
Anstalt an dritten Unternehmen nach
Massgabe des § 114a Absatz 4 i.V.m. § 108
Absatz 1 Nr. 1 und 2 GO NW beteiligen,
wenn das dem Unternehmenszweck dient.
3
c)
1. Versorgung des Gemeindegebietes mit
Wasser,
2. Entsorgung des Abwassers im
Gemeindegebiet (Wahnehmung der
Abwasserbeseitigungspflicht gemäß den
Bestimmungen des WHG und des LWG),
3. Organisation und Verwaltung der Strom-
und Gasversorgung,
4. Organisation, Verwaltung und Betrieb des
gemeindlichen Bäderwesens.
5. Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von
Energiegewinnungseinrichtungen
(Solaranlagen) an und auf Liegenschaften der
Gemeinde und der Gemeindewerke
einschließlich Veräußerung von
Energieträgern, die auf dem Weg gewonnen
werden,
6. die Verwaltung und Unterhaltung sowie der
Bau und Betrieb der gemeindlichen
Asylbewerberunterkünfte,
7. die Verwaltung und Unterhaltung sowie der
Bau und Betrieb der gemeindlichen
Unterkünfte für Aus- und Übersiedler namens
und im Auftrag der Gemeinde als deren
Erfüllungsgehilfe.
a)
Entsprechend der 4. Nachtragssatzung vom 10.06.2003 sowie
der 5. Nachtragssatzung vom 22.07.2003 hat der Rat der
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 10.06.2003 und
22.07.2003 eine Satzungsänderung in § 2 (Gegenstand), § 4
(Der Vorstand) und § 6 (Zuständigkeit der Verwaltungsrats)
beschlossen und damit auch den Gegenstand geändert.
a)
27.01.2004
Huber
b)
Nachtragssatzungen
Blatt 49/50 Sonderband
4
c)
Aufgaben des Kommunalunternehmens sind
die:
1. Versorgung des Gemeindegebietes mit
Wasser, gemäß § 114a Abs. 3 GO NW zur
Wahrnehmung im eigenen Namen und in
eigener Verantwortung.
2. Abwasserbeseitigung auf dem Gebiet der
a)
Die Satzung ist durch Beschluss des Rates der Gemeinde
Neunkirchen-Seelscheid vom 10.11.2004 insbesondere in § 2
(Aufgaben) geändert und insgesamt neu gefaßt worden.
a)
24.03.2005
Huber
b)
Satzung Blatt 66 -79
Sonderband
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid nach den
gesetzlichen Vorschriften sowie die
Vorhaltung, die Planung, der Bau und der
Betrieb der dafür notwendigen Anlagen
gemäß § 114a Abs. 3 GO NW zur
Wahrnehmung im eigenen Namen und in
eigener Verantwortung. Im Rahmen dieser
Aufgabe überträgt die Gemeinde
Neunkirchen-Seelscheid dem
Kommunalunternehmen die ihr gemäß § 53
Abs. 1 Landeswassergesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen /LWG) in Verbindung mit
§ 18 a Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
obliegende Abwasserbeseitigungspflicht zur
Wahrnehmung im eigenen Namen und in
eigener Verantwortung. Die Aufgabe der
Abwasserbeseitigung umfasst dabei auch die
Unterhaltung, den Betrieb und die Reinigung
aller Straßenentwässerungsanlagen
einschließlich der Nebenanlagen auf dem
Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-
Seelscheid nach den gesetzlichen
Vorschriften.
3. Organisation und Verwaltung der Strom-
und Gasversorgung namens und im Auftrag
der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid als
deren Erfüllungsgehilfe.
4. Organisation, Verwaltung und Betrieb des
gemeindlichen Bäderwesens gem. § 114a
Abs. 3 GO NW zur Wahrnehmung im eigenen
Namen und in eigener Verantwortung.
5. Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von
Energiegewinnungseinrichtungen
(Solaranlagen) an und auf Liegenschaften der
Gemeinde und der Gemeindewerke
einschließlich Veräußerung von
Energieträgern, die auf diesem Weg
gewonnen werden gem. § 114a Abs. 3 GO
NW zur Wahrnehmung im eigenen Namen
und in eigener Verantwortung.
6. die Verwaltung (Aufnahme und
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der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen
(§ 2 FlüAG), Asylberechtigten und sonstigen
nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz
leistungsberechtigten Personen) und
Unterhaltung sowie der Bau und Betrieb der
erforderlichen Asylbewerberunterkünfte gem.
§ 114a Abs. 3 GO NW zur Wahrnehmung im
eigenen Namen und in eigener
Verantwortung.
7. die Verwaltung (Aufnahme und
Unterbringung von Aussiedlern,
Spätaussiedlern und Zuwanderern - § 2
Landesaufnahmegesetz-) und Unterhaltung
sowie der Bau und Betrieb der erforderlichen
Unterkünfte für Aus- und Übersiedler namens
und im Auftrag der Gemeinde als deren
Erfüllungsgehilfe.
8. die Durchführung der Straßenreinigung und
des Winterdienstes gemäß den
Bestimmungen des
Straßenreinigungsgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (StrReinGNW). Im
Rahmen dieser Aufgabe überträgt die
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid dem
Kommunalunternehmen die ihr gemäß § 1
StrReinG NRW obliegende
Straßenreinigungs- bzw. Räum- und
Streupflicht sowie die Reinigung der
Sammelstandplätze für Recycling- und
Verpackungsmaterial
(Glascontainerstandplätze) gemäß § 114a
Abs. 3 GO NW zur Wahrnehmung im eigenen
Namen und in eigener Verantwortung.
9. die Verwaltung und Unterhaltung sowie den
Bau und Betrieb des gesamten gemeindlichen
Friedhofs- und Bestattungswesens namens
und im Auftrag der Gemeinde Neunkirchen-
Seelscheid als deren Erfüllungsgehilfe.
Zu den Aufgaben des
Kommunalunternehmens gehört auch die
Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Hilfsbetrieben und -gesellschaften, die die
Aufgaben des Kommunalunternehmens
fördern und wirtschaftlich mit ihr
zusammenhängen.
5
b)
Vorstand:
Redenius, Hilko, Troisdorf, *XX.XX.1961
Nicht mehr
Vorstand:
Hanraths, Stefan, Hennef, *XX.XX.1967
a)
22.11.2005
Huber
6
c)
Aufgaben des Komm unalunternehmens sind
die:
1. Versorgung des Gemeindegebietes mit
Wasser, gemäß § 1 14a Abs. 3 GO NW zur
Wahrnehmung im eigenen Namen und in
eigener Verantwortung.
2. Abwasserbeseitigung auf dem Gebiet der
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid nach den
gesetzlichen Vorschriften sowie die
Vorhaltung, die Planung, der Bau und der
Betrieb der dafür notwendigen Anlagen
gemäß § 114a Abs. 3 GO NW zur
Wahrnehmung im eigenen Namen und in
eigener Verantwortung. Im Rahmen dieser
Aufgabe überträgt die Gemeinde
Neunkirchen-Seelscheid dem
Kommunalunternehmen die ihr gemäß § 53
Abs. 1 Landeswassergesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (LWG) in Verbindung mit
§ 18 a Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
obliegende Abwasserbeseitigungspflicht zur
Wahrnehmung im eigenen Namen und in
eigener Verantwortung. Die Aufgabe der
Abwasserbeseitigung umfasst dabei auch die
Unterhaltung, den Betrieb und die Reinigung
aller Straßenentwässerungsanlagen
einschließlich der Nebenanlagen auf dem
Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-
Seelscheid nach den gesetzlichen
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden
und einem Stellvertreter.
b)
Nicht mehr
zweiter stellvertretender Vorstand:
Burgemeister, Franz-Rudolf, Siegburg, *XX.XX.1949
a)
Die Satzung ist durch Beschluss des Rates der Gemeinde
Neunkirchen-Seelscheid vom 19.03.2007 in § 2 Abs. 1 Ziff 4, in §
4 Abs. 1 Satz 1 und in § 9 (Wirtschaftsführung und
Rechnungswesen) geändert bzw. erweitert worden.
a)
20.09.2007
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Vorschriften.
3. Organisation und Verwaltung der Strom-
und Gasversorgung namens und im Auftrag
der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid als
deren Erfüllungsgehilfe.
4. Organisation, Verwaltung und Betrieb des
gemeindlichen Bäderwesens sowie
Errichtung, Betrieb und Unterhaltung der
gemeindlichen Sportanlagen gem. § 114a
Abs. 3 GO NW zur Wahrnehmung im eigenen
Namen und in eigener Verantwortung.
5. Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von
Energiegewinnungseinrichtungen
(Solaranlagen) an und auf Liegenschaften der
Gemeinde und der Gemeindewerke
einschließlich Veräußerung von
Energieträgern, die auf diesem Weg
gewonnen werden gern. § 114a Abs. 3 GO
NW zur Wahrnehmung im eigenen Namen
und in eigener Verantwortung.
6. die Verwaltung (Aufnahme und
Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen
( 2 FIÜAG), Asylberechtigten und sonstigen
nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz
leistungsberechtigten Personen) und
Unterhaltung sowie der Bau und Betrieb der
erforderlichen Asylbewerberunterkünfte gem.
§ 1 14a Abs. 3 GO NW zur Wahrnehmung im
eigenen Namen und in eigener
Verantwortung.
7. die Verwaltung (Aufnahme und
Unterbringung von Aussiedlern,
Spätaussiedlern und Zu- wanderern - § 2
Landesaufnahmegesetz-) und Unterhaltung
sowie der Bau und Betrieb der erforderlichen
Unterkünfte für Aus- und Übersiedler namens
und im Auftrag der Gemeinde als deren
Erfüllungsgehilfe.
8. die Durchführung der Straßenreinigung und
des Winterdienstes gemäß den
Bestimmungen des
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Straßenreinigungsgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (StrReinGNW). Im
Rahmen dieser Aufgabe überträgt die
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid dem
Kommunalunternehmen die ihr gemäß § 1
StrReinG NRW obliegende
Straßenreinigungs- bzw. Räum- und
Streupflicht sowie die Reinigung der
Sammelstandplätze für Recycling- und
Verpackungsmaterial
(Glascontainerstandplätze) gemäß § 114a
Abs. 3 GO NW zur Wahrnehmung im eigenen
Namen und in eigener Verantwortung.
9. die Verwaltung und Unterhaltung sowie den
Bau und Betrieb des gesamten gemeindlichen
Friedhofs- und Bestattungswesens namens
und im Auftrag der Gemeinde Neunkirchen-
Seelscheid als deren Erfüllungsgehilfe.
Zu den Aufgaben des
Kommunalunternehmens gehört auch die
Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und
Hilfsbetrieben und -gesellschaften, die die
Aufgaben des Kommunalunternehmens
fördern und wirtschaftlich mit ihr
zusammenhängen.
7
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden
und zwei Stellvertretern. Jedes Vorstandsmitglied ist
einzeln vertretungsberechtigt.
b)
Geändert, nunmehr:
Vorstansvorsitzender:
Lohre, Franz, Neunkirchen-Seelscheid, *XX.XX.1949
zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende:
Krauß, Regine, Leverkusen, *XX.XX.1969
Nicht mehr
Vorstand:
Redenius, Hilko, Troisdorf, *XX.XX.1961
a)
Die Satzung ist durch Beschluss des Rates der Gemeinde
Neunkirchen-Seelscheid vom 16.09.2009 in § 4 Abs. 1 (Der
Vorstand) geändert worden.
a)
19.04.2011
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
8
b)
1. stellvertretender Vorstandsvorsitzender:
Dippel, Thomas, Neunkirchen-Seelscheid,
*XX.XX.1957
b)
Die Satzung ist durch Beschluß des Rates der Gemeinde
Neunkirchen-Seelscheid vom 29.09.2010 in § 2 Abs. 1 Nr. 2 Satz
2, Nr. 9, Abs. 8 Satz 3 (Aufgabe, Rechtsstellung und
Dienstherrenfähigkeit des Kommunalunternehmens), § 4 Abs. 2,
6 7 Sätze 1 und 3, Abs. 8 Satz 1, Abs. 11 (Der Vorstand), § 6
Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats), § 9
Abs. 1 Satz 3, Abs. 4, Abs. 5, Abs. 6 (Wirtschaftsführung und
Rechnungswesen) geändert.
a)
02.08.2011
Huber
9
b)
Neuer
Vorstandsvorsitzender:
Haas, Hansjörg, Wiehl, *XX.XX.1960
Nicht mehr
Vorstansvorsitzender:
Lohre, Franz, Neunkirchen-Seelscheid, *XX.XX.1949
a)
12.08.2015
Jüppner
10
b)
Nicht mehr
Vorstandsvorsitzender:
Haas, Hansjörg, Wiehl, *XX.XX.1960
Vorstandsvorsitzender:
Märzhäuser, Klaus, Neunkirchen-Seelscheid,
*XX.XX.1968
a)
15.08.2018
Neise
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