Handelsregister A des Amtsgerichts Bochum
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRA 5126
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
1
a)
entsorgung herne Anstalt des öffentlichen
Rechts
b)
Herne
c)
Durchführung der Straßenreinigung
einschließlich des Winterdienstes im Sinne
der Bestimmungen des Gesetzes über die
Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG
NRW) vom 18.12.1975 in der jeweils gültigen
Fassung, Durchführung aller Aufgaben des
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im
Sinne von § 15 Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz (KrW-AbfG) vom 27.09.1994
sowie der §§ 5 ff Landesabfallgesetz (LAbfG
NRW) vom 21.06.1988 in der jeweils gültigen
Fassung, mit Ausnahme der dem
Abfallwirtschaftsverband EKOCity
übertragenen Teilaufgabe der thermischen
Behandlung, mechanischen Aufbereitung,
Vorbehandlung und Beseitigung von
überlassungspflichtigen/überlassenen
Siedlungsabfällen aus privaten Haushaltungen
und anderen Herkunftsbereichen.
Fuhrparkmanagement für eigene und städt.
Fahrzeuge und Geräte, insbesondere der
Betrieb einer Kfz-Werkstatt und Tankstelle,
Erbringung von Transportdienstleistungen für
eigene und städtische Fachbereiche,
Erbringung von Dienstleistungen als
Vertragspartner der DSD AG Deutschland.
Die Anstalt kann die bezeichneten Aufgaben
unter den jeweils geltenden gesetzlichen
Voraussetzungen auch für andere Gemeinden
wahrnehmen.
a)
Der Vorstand vertritt die Anstalt gerichtlich und
außergerichtlich. Der Vorstand besteht aus einer
Person.
b)
Vorstand:
Westemeyer, Bernd, Herne, *XX.XX.1949
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Satzung vom 19.11.2002
b)
Es besteht ein Verwaltungsrat.
a)
22.11.2004
El-Sayed
b)
Tag der ersten
Eintragung: 04.04.2003
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRA 915
Amtsgericht Herne
getreten.
Freigegeben am
22.11.2004.
2
b)
von Amts wegen ergänzt als
Geschäftsanschrift:
b)
Nicht mehr
Vorstand:
a)
22.11.2013
Rüthers
Abruf vom 28.04.2024
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Südstr. 10, 44625 Herne
Westemeyer, Bernd, Herne, *XX.XX.1949
Bestellt als
Vorstand:
Tschöke, Horst, Herne, *XX.XX.1956
3
c)
(1) Aufgabe der Anstalt ist: .
1. die Durchführung der Straßenreinigung
einschließlich des Winterdlenstes
Im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes
über die Reinigung
öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom
18.12.1975 in der jeweils
gültigen Fassung, .
2. die Erfüllung der Pflichten des öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträgers
im Sinne von § 15 Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz (KrWAbfG)
vom 27.09.1994 sowie der §§ 5 ff.
Landesabfallgesetz (LAbfG
NRW) vom 21 .06.1988 in der jeweils gültigen
Fassung.
3. das Fuhrparkmanagement für eigene und
stâdt. Fahrzeuge und Geräte.
insbesondere der Betrieb einer Kfz-Werkstatt
und Tankstelle,
4. die Erbringung von
Transportdienstleistungen für eigene
städtische
Fachbereiche.
5. die Erbringung von Dienstleistungen
gegenüber privaten und öffentlichen
Auftraggebern. soweit sie mit dem
Anstaltszweck vereinbar sind.
(2) Die Anstalt kann die in Absatz 1
bezeichneten Aufgaben unter den jeweils
geltenden gesetzlichen Voraussetzungen
auch für andere Gemeinden
wahrnehmen.
(2) Die Anstalt kann die in Absatz 1
bezeichneten Aufgaben unter den jeweils
geltenden gesetzlichen Voraussetzungen
a)
Die Satzung wurde durch Beschluss des Stadtrates vom
19.09.2006 geändert. Geändert
wurden § 2 (Gegenstand der Anstalt), § 4 (Der Vorstand), § 5
(Der Verwaltungsrat),
§6 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates) und § 11 (Inkrafttreten).
a)
11.08.2020
Höner
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
auch für andere Gemeinden
wahrnehmen.
(3) Die Anstalt kann sich unter den jeweils
geltenden gesetzlichen Voraussetzungen
zur Wahrnehmung ihrer in Abs. 1
bezeichneten Aufgaben an
Arbeitsgemeinschaften
und Zweckverbänden beteiligen oder
öffentllch-rechtliche
Vereinbarungen treffen (kommunale
Gemelnschaftsarbeit nach dem
Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
(GKG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 (GV
NW S. 621/ SGV NW 202)).
Die Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft
oder einem Zweckverband
sowie der Abschluss entsprechender
öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen
bedarf der Zustimmung des Rates. Mit der
Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte
In den Organen einer Arbeitsgemeinschaft
oder eines
Zweckverbandes beauftragt die Anstalt den
Vorstand sowie vom Rat aus
seiner Mitte bestellte Vertreter.
(4) Die Anstalt ist berechtigt. anstelle der Stadt
1. Satzungen für die gem. § 2 Abs. 1
übertragenen Aufgabengeblete zu
eflassen,
2. unter den Voraussetzungen des §9 GO
NRW durch Satzung einen
Anschluss- und Benutzungszwang der
öffentlichen Einrichtung für den
übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen und
diesen im Verwaltungsverfahren
und Verwaltungsvollstreckungsverfahren
durchzusetzen.
Die Stadt Herne überträgt darüberhinaus das
ihr gem. §§ 1, 2, 4, 6. 8 und
10 des Kommunalabgabengesetzes für das
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
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4
5
6
Land Nordrhein-Westfalen
(KAG) zustehende Recht, Gebühren, Beiträge
und Entgelte im Zusammenhang
mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu
erheben. Hinsichtlich der
zwangsweisen Beitreibung der Gebühren und
Beiträge verbleiben die Aufgaben
der Vollstreckungsbehörde nach dem ersten
Abschnitt des
Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVG
NRW) insoweit bei der Stadt.
Die Anstalt kann Beamtinnen und Beamte
ernennen, versetzen. abordnen.
befördern und entlassen, soweit sie
hoheitliche Befugnisse ausübt. Dies
gilt sinngemäß, allerdings ohne die zuvor
genannte Einschränkung. auch
für Arbeiter, Arbeiterinnen und Angestellte,
Die Regelungen des
Landesgleichstellungsgesetzes
gelten entsprechend.
4
a)
Die Satzung wurde durch Beschluss des Stadtrates vom
02.12.2014 geändert. Geändert
wurden §2 (Gegenstand der Anstalt), §4 (Der Vorstand). § 5 (Der
Verwaltungsrat).
§ 6 (Zuständigkeit des Vewvaltungsrates), § 7 (Einberufung und
Beschlüsse
des Verwaltungsrates) und § 11 (Inkrafttreten).
a)
11.08.2020
Höner
5
a)
Nach Änderung:
Entsorgung Herne Anstalt des öffentlichen
Rechts
c)
(1)Aufgabe der Anstalt ist:
1.die Erfüllung der Aufgaben und der Pflichten
der Straßenreinigung einschließlich des
a)
Nach Änderung:
Der Vorstand besteht aus einer Person. Für
Geschäfte mit Unternehmen, an denen die Anstalt
öffentlichen Rechts unmittelbar oder mittelbar beteiligt
ist oder beteiligt wird, ist der Vorstand von den
Beschränkungen des § 181 Alternative 2 BGB (Verbot
von Mehrvertretungen) befreit.
a)
Die Satzung wurde durch Beschluss vom 26.11.2019 in § 1
(Name, Sitz, Stammkapital), § 2 (Gegenstand), § 4 (Der
Vorstand), § 5 (Der Verwaltungsrat), § 6 (Zuständigkeit des
Verwaltungsrates), § 7 (Einberufung und Beschlüsse des
Verwaltungsrates), § 8 (Verpflichtungserklärungen), § 9
(Wirtschaftsführung, Rechnungswesen, -prüfung), Einfügung
eines neuen § 11 (Gleichstellung von Mann und Frau) und § 12
(Inkrafttreten).
a)
24.08.2020
Sczislo
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Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Winterdienstes im Sinne der Bestimmungen
des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher
Straßen in der jeweils gültigen Fassung und
der jeweils sonst geltenden einschlägigen
Vorschriften,
2.die Erfüllung der Aufgaben und der Pflichten
der Abfallentsorgung als öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger einschließlich der
Erstellung des kommunalen
Abfallwirtschaftskonzeptes und der
Abfallbilanz im Sinne des Gesetzes zur
Förderung der Kreislaufwirtschaft und
Sicherung der umweltverträglichen
Bewirtschaftung von Abfällen sowie des
Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-
Westfalen in der jeweils gültigen Fassung und
der jeweils sonst geltenden Vorschriften sowie
unter Berücksichtigung der dem
Abfallwirtschaftsverband EKOCity
(Zweckverband nach GkG) übertragenen
Aufgaben,
3.das Fuhrparkmanagement für eigene und
städtische Fahrzeuge und Geräte,
insbesondere der Betrieb einer Kfz-Werkstatt
und Tankstelle,
4.die Erbringung von
Transportdienstleistungen für die Anstalt
selbst, für die Stadt Herne und für städtische
Einrichtungen und Gesellschaften,
5.die Erbringung von Dienstleistungen
gegenüber privaten und öffentlichen
Auftraggebern, soweit sie mit dem
Anstaltszweck gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 1 bis 4
vereinbar sind, oder mit diesem unmittelbar im
Zusammenhang stehen,
6.der Kauf, Verkauf, Betrieb, die Vorhaltung
und die Vermietung/Verpachtung von
Immobilien insbesondere in gewerblichen
Aufgabenbereichen für die Stadt Herne, ihre
Einrichtungen oder Gesellschaften.
(2)Die Anstalt kann die in Absatz 1
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der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
bezeichneten Aufgaben unter den jeweils
geltenden gesetzlichen Voraussetzungen
auch für andere Gemeinden wahrnehmen.
(3)Die Anstalt kann sich unter den jeweils
geltenden gesetzlichen Voraussetzungen zur
Wahrnehmung ihrer in Abs. 1 bezeichneten
Aufgaben an Zweckverbänden und
kommunalen Arbeitsgemeinschaften
(kommunale Gemeinschaftsarbeit nach dem
Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
(GkG) in der jeweils veröffentlichten gültigen
Fassung. Über die Beteiligung an einer
Arbeitsgemeinschaft oder einem
Zweckverband und die Wahrnehmung der
Mitgliedschaftsrechte in deren Organen
entscheidet der Verwaltungsrat nach § 6.
(4)Die Anstalt ist berechtigt, anstelle der Stadt
1.Satzungen für die gem. § 2 Abs. 1 Ziffern 1
und 2 übertragenen Aufgabengebiete zu
erlassen,
2.unter den Voraussetzungen des § 9 GO
NRW durch Satzung einen Anschluss- und
Benutzungszwang der öffentlichen Einrichtung
für den übertragenen Aufgabenkreis
anzuordnen und diesen im
Verwaltungsverfahren und
Verwaltungsvollstreckungsverfahren
durchzusetzen.
Die Stadt Herne überträgt darüber hinaus das
ihr gem. §§ 1, 2, 4, 6, 8 und 10 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG) zustehende
Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte im
Zusammenhang mit der wahrzunehmenden
Aufgabe zu erheben. Hinsichtlich der
zwangsweisen Beitreibung der Gebühren und
Beiträge verbleiben die Aufgaben der
Vollstreckungsbehörde nach dem ersten
Abschnitt des
Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW)
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der
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
insoweit bei der Stadt.
(5)Die Anstalt kann Beamtinnen und Beamte
ernennen, versetzen, abordnen, befördern
und entlassen, soweit sie hoheitliche
Befugnisse ausübt. Dies gilt sinngemäß,
allerdings ohne die zuvor genannte
Einschränkung, auch für Beschäftigte.
(6)Der Public Corporate Governance Kodex
der Stadt Herne findet entsprechende
Anwendung. Die Organe der Anstalt haben ihr
Handeln am Kodex auszurichten.
6
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Tschöke, Horst, Herne, *XX.XX.1956
Bestellt als
Vorstand:
Sußmann, Carsten, Herten, *XX.XX.1969
a)
21.01.2022
Sczislo
7
Einzelprokura:
Budde, Randolf, Bochum, *XX.XX.1964
a)
21.12.2023
Jahnke
8
c)
Nach Änderung:
(1) Aufgabe der Anstalt sind:
1. die Erfüllung der Aufgaben und der
Pflichten der Straßenreinigung
einschließlich des Winterdienstes im Sinne
der Bestimmungen des
Gesetzes über die Reinigung öffentlicher
Straßen in der jeweils gültigen
Fassung und der jeweils sonst geltenden
einschlägigen Vorschriften,
2. die Erfüllung der Aufgaben und der
Pflichten der Abfallentsorgung als
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
einschIießlich der ErstelIung
des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes
und der Abfallbilanz im
a)
Der Vorstand besteht aus einer Person. Der Vorstand
hat eine*n allgemeine*n Vertreter*in. Für Geschäfte
mit Unternehmen, an denen die Anstalt öffentlichen
Rechts unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder
beteiligt wird, ist der Vorstand von den
Beschränkungen des § 181 Alternative 2 BGB (Verbot
von Mehrvertretungen) befreit.
a)
Die Satzung wurde durch Beschluss des Stadtrates vom
13.06.2023 geändert.
Geändert wurden § 2 (Gegenstand derAnstalt), § 3 (Organe), § 4
(Der Vorstand), § 5 (Der Verwaltungsrat), § 6 (Zuständigkeit des
Verwaltungsrates), § 7 (Einberufung und Beschlüsse des
Verwaltungsrates), § 8 (Verpflichtungserklärungen und Abgabe
sonstiger Erklärung) und §12 (lnkrafttreten).
Die Satzung wurde durch Beschluss des Stadtrates vom
12.12.2023 geändert.
Geändert wurden § 5 (Der Verwaltungsrat) und § 12
(lnkrafttreten).
a)
31.01.2024
Jahnke
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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Sinne des Gesetzes zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft und Sicherung
der umweltverträglichen Bewirtschaftung von
Abfällen sowie
des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-
Westfalen in der jeweils
gültigen Fassung und der jeweils sonst
geltenden Vorschriften sowie
unter Berücksichtigung der dem
Abfallwirtschaftsverband EKOCity
(Zweckverband nach GkG) übertragenen
Aufgaben,
3. das Fuhrparkmanagement für eigene und
städtische Fahrzeuge und
Geräte, insbesondere der Betrieb einer Kfz-
Werkstatt und Tankstelle, 4. die Erbringung
von Transportdienstleistungen für die Anstalt
selbst,
für die Stadt Herne und für städtische
Einrichtungen und Gesellschaften,
5. der Bau, Kauf, Verkauf, Betrieb, die
Vorhaltung und die Vermietung/
Verpachtung von lmmobilien insbesondere in
gewerblichen Aufgabenbereichen
für die Stadt Herne, ihre Einrichtungen oder
Gesellschaften,
6. die Erbringung von Dienstleistungen
gegenüber privaten und öffentlichen
Auftraggebern, soweit sie mit dem
Anstaltszweck gemäß § 2
Abs. 1 Ziffer 1 bis 4 vereinbar sind, oder mit
diesem unmittelbar im
Zusammenhang stehen. (2) Die Anstalt kann
die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben unter
den jeweils
geltenden gesetzlichen Voraussetzungen
auch für andere Gemeinden
wahrnehmen. (3) Die Anstalt ist zu allen
Maßnahmen und Geschäften berechtigt,
durch die
der Satzungszweck gefördert werden kann.
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a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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Sofern ein besonderes wichtiges
lnteresse vorliegt, kann sie sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben
anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen
beteiligen oder solche
Unternehmen errichten, erwerben und
pachten.
(4) Die Anstalt kann sich unter den jeweils
geltenden gesetzlichen Voraussetzungen
zur Wahrnehmung ihrer in Abs. 1
bezeichneten Aufgaben an
Zweckverbänden und kommunalen
Arbeitsgemeinschaften beteiligen
(kommunale Gemeinschaftsarbeit nach dem
Gesetz über kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der jeweils
veröffentlichten gültigen Fassung.
Über die Beteiligung an einer
Arbeitsgemeinschaft oder einem
Zweckverband und die Wahrnehmung der
Mitgliedschaftsrechte in deren
Organen entscheidet der Verwaltungsrat nach
§ 6. (5) Die Anstalt ist gem. § 114a Abs. 3 GO
NRW berechtigt, anstelle der
Stadt
1. Satzungen für die gem. § 2 Abs. 1 Ziffern 1
und 2 übertragenen Aufgabengebiete
zu erlassen,
2. unter den Voraussetzungen des § 9 GO
NRW durch Satzung einen
Anschluss- und Benutzungszwang der
öffentlichen Einrichtung für
den übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen
und diesen im Verwaltungs-
verfahren und
Verwaltungsvollstreckungsverfahren
durchzusetzen,
Die Stadt Herne überträgt darüber hinaus das
ihr gem. §§ 1, 2, 4, 6, 8
und 10 des Kommunalabgabengesetzes für
das Land Nordrhein-Westfalen
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b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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(KAG) zustehende Recht, Gebühren, Beiträge
und Entgelte im Zusammenhang
mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu
erheben. Hinsichtlich
der zwangsweisen Beitreibung der Gebühren
und Beiträge verbleiben
die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde nach
dem ersten Abschnitt
des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für
das Land Nordrhein-Westfalen
(VwVG NRW) insoweit bei der Stadt. (6) Die
Anstalt kann Beamtinnen und Beamte
ernennen, versetzen, abordnen,
befördern und entlassen, soweit sie
hoheitliche Befugnisse ausübt.
Dies gilt sinngemäß, allerdings ohne die zuvor
genannte Einschränkung,
auch für Beschäftigte. (7) Der Public
Corporate Governance Kodex der Stadt Herne
findet entsprechende
Anwendung. Die Organe der Anstalt haben ihr
Handeln am Kodex
in der jeweils gültigen Fassung auszurichten.
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