HRA 5681 AG Bad Oeynhausen · aktuell
Strukturierte Informationen
Stadtwerke Espelkamp Anstalt des öffentlichen Rechts
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Handelsregister (015)
Auswahl instanzbehoerde › GerichtCode: Amtsgericht Bad Oeynhausen (R2108)
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen strukturiert
RegisterCode: Handelsregister (Einzelkaufleute, Personengesellschaften) (AG) (HRA)
Laufende Nummer
5681
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
5
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Rechtsform (008)
Text
Anstalt öffentlichen Rechts.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Satzung vom 21.07.2004 mit Änderung vom 12.01.2005
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
3
EintragungsartCode: Sonstige Rechtsverhältnisse (011)
Text
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gem. § 114 a Abs. 1 GO NW der Stadtwerke Espelkamp, Espelkamp (AG Bad Oeynhausen HRA 5776) nach Maßgabe des Beschlusses des Rates der Stadt Espelkamp vom 21.07.2004.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Beschl.d.Verwaltungsrates Bl. 56 ff SB
Eintragungstext
Spalte
5
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Der Rat der Stadt Espelkamp hat die nachfolgenden Änderungen der Satzung beschlossen: Mit Beschluss vom 18. April 2007 sind § 2 Abs. 1 und § 8 Abs. 3 der Satzung geändert. Mit Beschluss vom 17. November 2010 ist § 2 Abs. 1 a) der Satzung geändert. Mit Beschluss vom 16. November 2011 sind die §§ 2 Abs. 1, 4, 5 und 8 der Satzung geändert. Mit Beschluss vom 4. Februar 2015 sind die §§ 2 Abs. 1 a), 5 und 9 der Satzung geändert. Mit Beschluss vom 12. Juli 2017 sind die §§ 2 Abs. 1 a), 8 und 9 der Satzung geändert. Mit Beschluss vom 6. Juni 2018 sind die §§ 4 und 6 der Satzung geändert.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Rat der Stadt Espelkamp hat mit Beschluss vom 04.11.2020 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Verwaltungsrat) beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Der Rat der Stadt Espelkamp hat die nachfolgenden Änderungen der Satzung beschlossen: Mit Beschluss vom 25.08.2021 sind § 2 Absatz 1a und 2 und § 5 Absatz 2 der Satzung geändert. Mit Beschluss vom 22.12.2021 ist § 2 der Satzung geändert.
Abrufuhrzeit
03:31:27
Abrufdatum
2025-09-26
Letzte Eintragung
2023-08-14
Anzahl Eintragungen
7
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2021-08-25
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2020-11-04
Rechtstraeger
Bezeichnung › Bezeichnung aktuell
Stadtwerke Espelkamp Anstalt des öffentlichen Rechts
Angaben Zur Rechtsform
RechtsformCode: sonstige juristische Person (260000)
Weitere Bezeichnung
Anstalt öffentlichen Rechts.
Sitz › Ort
Espelkamp
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Anstalt öffentlichen Rechts allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Anstalt öffentlichen Rechts durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Gegenstand
(1) Aufgaben des Kommunalunternehmens sind: - Versorgung des Stadtgebietes mit Trink-, Brauch- und Löschwasser nach den gesetzlichen Vorschriften, - Entsorgung des Abwassers nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Rahmen dieser Aufgabe überträgt die Stadt Espelkamp dem Kommunalunternehmen gemäß §§ 46 Abs. 1, 52 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in Verbindung mit § 56 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die ihr obliegende Abwasserbeseitigungspflicht sowie die sich aus § 59 LWG NRW in Verbindung mit der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser- (S üwVO Abwasser) für die Gemeinde ergebenden Aufgaben, - Annahme und Mitbehandlung flüssiger biologischer Abfälle zur Verwertung nach den behördlichen Genehmigungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften - Betrieb der Bäder, - Wärme- und Energieversorgung, - Übernahme, Betrieb und Unterhaltung von Versorgungsnetzen für die Strom- und Gasversorgung auf dem Gebiet der Stadt Espelkamp - Ingenieurleistungen für die Stadt Espelkamp und für Dritte Auftraggeber, - Übernahme, Errichtung und Instandhaltung von passiven Telekommunikationsnetzinfrastrukturen einschließlich unbeschalteter Glasfaser auf dem Stadtgebiet sowie die Koordination des Baus und Betriebs solcher Netzinfrastrukturen zum Zwecke der Endkundenversorgung durch private Unternehmen, - Wirtschaftsförderung. Hierzu gehört auch die Wahrnehmung von Aufgaben der Erschließung in den vorgenannten Aufgabenbereichen sowie die Einrichtung und Unterhaltung von Nebenbetrieben und Einrichtungen, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. (2) Das Kommunalunternehmen kann im Rahmen des gesetzlich Zulässigen von der Stadt Espelkamp als Erfüllungsgehilfe zur Wahrnehmung von städtischen Aufgaben herangezogen werden, wenn a) ein öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert, b) die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht und c) der öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht besser und wirtschafilicher erfüllt werden kann. Die Heranziehung erfolgt im Einzelfall durch den Abschluss einer gesonderten öffentlichrechtlichen Vereinbarung. Die Stadt Espelkamp erstattet dem Kommunalunternehmen alle im Zusammenhang mit der Heranziehung anfallenden Kosten. (3) Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunal unternehmen an anderen Unternehmen beteiligen oder Unternehmen oder Einrichtungen gründen oder eine bestehende Beteiligung erhöhen, wenn das dem Anstaltszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Stadtwerke auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. (4) Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben unter den Voraussetzungen des § 107 Abs. 3 GO NW auch für andere Gemeinden wahrnehmen. (5) Das Kommunalunternehmen ist nach § 114 a Abs. 3 GO NRW berechtigt, für die nach § 2 Abs. 1 übertragenen Aufgabengebiete anstelle der Stadt 1. Satzungen zu erlassen, 2. unter den Voraussetzungen des §9GO NRW durch Satzung einen Anschluss und Benutzungszwang der öffentlichen Einrichtung anzuordnen, 3. ordnungsrechtliche Verfahren, soweit sie in diesen Aufgabenbereichen hoheitlich tätig wird, durchzuführen. Die Rechte des Rates der Stadt aus § 114 a Abs. 7 GO NRW werden hierdurch nicht berührt. Die Stadt Espelkamp überträgt insoweit das ihr gemäß §§ 1, 2, 4, 6, Sund 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte im Zusammenhang mit den nach § 2 Abs. 1 wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben und vollstrecken zu lassen. (6) Das Kommunalunternehmen Espelkamp kann Beamte ernennen, versetzen, abordnen, befördern und entlassen, soweit er hoheitliche Befugnisse ausübt. Dies gilt sinngemäß, allerdings ohne die zuvor genannte Einschränkung, auch für Arbeiter und Angestellte.