Kommanditist/en mit der Bezeichnung "Haftsumme" anstelle der Bezeichnung "Einlage" gemäß Artikel 89 Absatz 2 EGHGB berichtigend von Amts wegen neu vorgetragen.
Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so vertreten zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (005)