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Amtsgericht
Rostock
Handelsregister
HRA
2313
Bl.
1
Nr
a)
Firma
T[Geschäftsinhaber,
der
|b)
Ort
der
Niederlassung
persönlich
haftende
a)Tag
der
Ein-
(Sitz
der
Gesellschaft)
Gesellschafter,
Eintragung
und
tra-
|c)
Gegenstand
des
Unternehmens
|
Vorstand,
Prok
Unterschrift
gung
(bei
juristischen
Personen)
|Abwickler
rokura
Rechtsverhältnisse
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
T
1
a)
Betriebsleiter:
|
Kommunaler
Eigenbetrieb
des
Landkreises
a)
Eigenbetrieb
Abfallwirtschaft
b)
Güstrow
c)
Der
Eigenbetrieb
nimmt
die
Aufgaben
des
öffentlich-recht-
lichen
Entsorgungsträgers
im
Sinne
des
Kreislaufwirt-
schafts-
und
Abfallgesetzes
(KrW-Abf£fG)
und
des
Abfall-
und
Altlastengesetzes
(AbfAlG
M-V)
wahr.
Neben
den
gesetzlich
be-
stimmten
Aufgaben
zählen
hierzu
insbesondere
die
in
der
Satzung
über
die
Abfallent-
sorgung
im
Landkreis
Güstrow
festgelegten
Aufgaben.
Gegenstand
des
Eigenbetriebs
ist
die
Veranlagung
und
Er-
hebung
der
Gebühren
nach
den
Vorschriften
der
Gebühren-
satzung
zur
Satzung
über
die.
Abfallentsorgung
im
Landkreis
Güstrow,
einschließlich
der
Mahnung
rückständiger
Zah-
lungspflichtiger.
Auf
Veran-
lassung
des
Eigenbetriebes
er-
folgt
die
Betreibung
von
For-
derungen
auf
dem
Weg
des
Ver-
waltungszwanges
durch
die
Kreiskasse
als
Vollstreckungs-
Thomas
Buske,
geb.
am
30.08.1960,
Klein
Upahl
|
Güstrow.
Die
Betriebssatzung
wurde
von
dem
Kreistag
am
17.
Dezember
2003
beschlossen
und
trat
mit
ihrer
Bekanntgabe
am
01.
Januar
2004
in
Kraft.
Der
Eigenbetrieb
wird
durch
den
Betriebs-
leiter
vertreten.
14.
Juni
2004
Mana
Danowski
Urkundsbeamtin
der
Geschäfts-
stelle
Fortsetzung
Blatt
„
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Amtsgericht
Rostock
Handelsregister
HRA
2313
Bl.
2
.
T
F
F
Nr
a)
Firma
Geschäftsinhaber,
der
|b)
Ort
der
Niederlassung
persönlich
haftende
a)Tag
der
Ein-
(sitz
der
Gesellschaft)
Gesellschafter,
Eintragung
und
tra-
|c)
Gegenstand
des
Unternehmens
|
Vorstand,
Prok
Unterschrift
gung
(bei
juristischen
Personen)
|Abwickler
rokura
Rechtsverhältnisse
b)
Bemerkungen
|
1
2
3
4
5
6
behörde.
Die
Rekultivierung
und
Nach-
sorge
der
ehemals
vom
Land-
kreis
Güstrow
betriebenen
Abfalldeponien
ist
nicht
Gegenstand
des
Eigenbetriebes.
Der
Eigenbetrieb
betreibt
alle
mit
dem
Betriebszweck
zusammenhängenden
Geschäfte.
Er
kann
seine
Einrichtungen
auch
Dritten
zur
Nutzung
gegen
ein
entsprechendes
Entgelt
überlassen.
Zur
Erfüllung
seiner
Aufgaben
kann
er
sich
Dritter
bedienen.
a
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