Handelsregister A des Amtsgerichts Rostock
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRA 2313
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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5
6
1
a)
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
b)
Güstrow
c)
Der Eigenbetrieb nimmt die Aufgaben des
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im
Sinne des Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetzes (KrW-AbfG) und des Abfall-
und Altlastengesetzes (AbfAlG M-V) wahr.
Neben den gesetzlich bestimmten Aufgaben
zählen hierzu insbesondere die in der Satzung
über die Abfallentsorgung im Landkreis
Güstrow festgelegten Aufgaben. Gegenstand
des Eigenbetriebs ist die Veranlagung und
Erhebung der Gebühren nach den
Vorschriften der Gebührensatzung zur
Satzung über die Abfallentsorgung im
Landkreis Güstrow, einschließlich der
Mahnung rückständiger Zahlungspflichtiger.
Auf Veranlassung des Eigenbetriebes erfolgt
die Betreibung von Forderungen auf dem Weg
des Verwaltungszwanges durch die
Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde. Die
Rekultivierung und Nachsorge der ehemals
vom Landkreis Güstrow betriebenen
Abfalldeponien ist nicht Gegenstand des
Eigenbetriebes. Der Eigenbetrieb betreibt alle
mit dem Betriebszweck zusammenhängenden
Geschäfte. Er kann seine Einrichtungen auch
Dritten zur Nutzung gegen ein
entsprechendes Entgelt überlassen. Zur
Erfüllung seiner Aufgaben kann er sich Dritter
bedienen.
a)
Der Eigenbetrieb wird durch den Betriebsleiter
vertreten.
b)
Betriebsleiter:
Buske, Thomas, Klein Upahl, *XX.XX.1960
a)
Juristische Person.
Kommunaler Eigenbetrieb des Landkreises Güstrow.
Die Betriebssatzung wurde von dem Kreistag am 17.12.2003
beschlossen und trat mit ihrer Bekanntgabe am 01.01.2004 in
Kraft.
a)
06.09.2006
Danowski
b)
Tag der ersten
Eintragung: 14.06.2004
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
06.09.2006.
2
b)
Geschäftsanschrift:
An der Schanze 9, 18273 Güstrow
c)
a)
Im Zuge der Kreisgebietsreform vom 04.09.2011 geändert, nun:
Eigenbetrieb des Landkreises Rostock.
Die Betriebssatzung wurde von dem Kreistag am 17.12.2003
a)
19.08.2016
Eick
Abruf vom 25.04.2024
Handelsregister A des Amtsgerichts Rostock
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRA 2313
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Gegenstand geändert, nun:
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft nimmt die
Aufgaben des öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers im Sinne des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
(KrWG) und des Abfall- und Altlastengesetzes
(AbfAlG M-V) wahr. Neben den gesetzlich
bestimmten Aufgaben zählen hierzu
insbesondere die in der Satzung über die
Abfallentsorgung im Landkreis Rostock
festgelegten Aufgaben.
Gegenstand des Eigenbetriebes ist die
Veranlagung und Erhebung der Gebühren
nach den Vorschriften der Gebührensatzung
zur Satzung über die Abfallentsorgung im
Landkreis Rostock einschließlich der
Mahnung rückständiger Zahlungspflichtiger.
Auf Veranlassung des Eigenbetriebes erfolgt
die Betreibung von Forderungen auf dem
Wege des Verwaltungszwanges durch die
Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde.
Die Rekultvierung und Nachsorge der
ehemals vom Landkreis Rostock betriebenen
Abfalldeponien ist nicht Gegenstand des
Eigenbetriebes.
Der Eigenbetrieb betreibt alle mit dem
Betriebszweck zusammenhängenden
Geschäfte. Er kann seine Einrichtung auch
Dritten zur Nutzung gegen ein
entsprechendes Entgelt überlassen. Zur
Erfüllung seiner Aufgaben kann er sich Dritter
bedienen.
beschlossen und trat mit ihrer Bekanntgabe am 01.01.2004 in
Kraft.
Der Kreistag hat am 02.09.2015 die Neufassung der Satzung
beschlossen, diese trat mit ihrer Bekanntgabe am 19.09.2015 in
Kraft.
Abruf vom 25.04.2024