HRA 2245 AG Rostock · aktuell
Historischer Auszug
Kommunalservice Kühlungsborn, Eigenbetrieb der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Status: aktuell
Lädt...
HRA
2245
Amtsgericht
Rostock
Handelsregister
Bl.
1
Nr.
a)
Firma
Geschäftsinhaber,
der
b)
Ort
der
Niederlassung
persönlich
haftende
a)Tag
der
Ein-
(sitz
der
Gesellschaft)
Gesellschafter,
Eintragung
und
tra-
|c)
Gegenstand
des
Unternehmens
|
Vorstand,
Unterschrift
gung
(bei
juristischen
Personen)
|Abwickler
Prokura
Rechtsverhältnisse
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
ı
a)
Rainer
Karl,
Eigenbetrieb
der
Stadt
Ostseebad
a)
Kommunalservice
Kühlungsborn,
|geb.
am
Kühlungsborn.
16.
Oktober
Eigenbetrieb
der
Stadt
06.04.1952,
Die
Betriebssatzung
wurde
durch
die
Stadt-
!2003
Ostseebad
Kühlungsborn
Ostseebad
vertreterversammlung
am
18.
November
2001
Kühlungsborn
beschlossen.
LS
b)
-
als
Ostseebad
Kühlungsborn
Bürgermeister
-;
Die
Bekanntmachung
der
Betriebssatzung
Kurt
erfolgte
in
der
Anlage
zum
Amtlichen
Urkundsbeamtin
c
Jeane
Mitteilungsblatt
des
Landkreises
Bad
der
Geschäfts-
Anlagen
für
den
Fremdenverkehr
|
Wohlschlegel,
Doberan
am
04.
Dezember
2001.
stelle
anzuschaffen,
zu
unterhalten
geb.
am
und
zu
erneuern
sowie
die
19.05.1952,
Der
Eigenbetrieb
wird
wie
folgt
vertreten:
Unterhaltung
des
städtischen
Ostseebad
Vermögens
abzusichern
und
Kühlungsborn
Die
Leitung
des
Eigenbetriebes
obliegt
dem
Leistungen
für
Dritte
zu
-
als
Bürgermeister
(nachfolgend
Werkleiter
IT
TI
FT
rreeem
mm
m
Ts
ssüprrzpztl
erbringen.
l.
Stadträtin
-;
Uwe
Ziesig,
geb.
am
18.02.1956,
Ostseebad
Kühlungsborn
-
als
2.
Stadtrat
-.
genannt).
Der
Werkleiter
vertritt
die
Stadt
in
den
Angelegenheiten
des
Eigenbetriebes,
die
seiner
Entscheidung
unterliegen.
Der
Werkleiter
unterzeichnet
unter
dem
Namen
des
Eigenbetriebes
ohne
Angabe
eines
Vertretungsverhältnisses,
wenn
die
An-
gelegenheiten
seiner
eigenen
Entscheidung
unterliegen.
Alle
übrigen
Zeichnungsberechtigten
unterzeichnen
stets
"im
Auftrage".
Erklärungen
des
Eigenbetriebes,
durch
die
die
Gemeinde
verpflichtet
werden
soll,
bedürfen
der
Schriftform.
Sie
sind
von
zwei
vertretungsberechtigten
Personen
(Bürgermeister
sowie
einem
seiner
Stell-
vertreter)
handschriftlich
zu
unter-
zeichnen
und
mit
dem
Dienstsiegel
zu
versehen.