Die Betriebsleiter vertreten die Stadt Herborn in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes. Die Vertretung erfolgt durch den Betriebsleiter oder durch den vom Magistrat/Gemeindevorstand hierfür bestimmten Stellvertreter. Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform oder müssen in elektronischer Form mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischer Signatur versehen sein. Im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden sie von dem Betriebsleiter oder durch den vom Magistrat hierfür bestimmten Stellvertreter abgegeben. Im Übrigen sind sie nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter sowie von einem weiteren Miglied des Magistrats unterzeichnet sind (§ 71 HGO).
Gegenstand
Zweck des Unternehmens ist es, im Rahmen der Daseinsführung öffentliche Schwimmbäder zu betreiben und zur Verfügung zu stellen.