Handelsregister A des Amtsgerichts Offenbach am
Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 9
HRA 22140
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
1
a)
Stadtwerke Rodgau
b)
Rodgau
c)
Die Einrichtung zur Wasserversorgung der
Stadt - mit Ausnahme des Stadtteiles Nieder-
Roden - und die städtische Buslinie werden
als Eigenbetrieb nach dem
Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen
dieser Satzung geführt. Die
Straßenbeleuchtungsanlage wird als
Auftragsangelegenheit im Rahmen des
städtischen Satzungsrechtes betrieben.
Zweck des Eigenbetriebes ist es, die
Versorgung im Stadtgebiet - mit Ausnahme
des Stadtteiles Nieder-Roden - mit
Frischwasser sowie mit Wasser für öffentliche
Zwecke sicherzustellen. Der Busbetrieb dient
dem innerstädtischen Verkehr. Der Betrieb der
Straßenbeleuchtungsanlage gewährleistet die
hinreichende Ausleuchtung des öffentlichen
Verkehrsraumes. Der Eigenbetrieb kann alle
seinen Betriebszweck fördernde und ihn
wirtschaftlich berührende Hilfs- und
Nebengeschäfte betreiben. Der Gegenstand
des Unternehmens umfasst auch die
Abwasserbeseitigung.
a)
Die Vertretung erfolgt durch den Betriebsleiter/die
Betriebsleiterin oder - bei dessen/deren rechtlicher
oder tatsächlicher Verhinderung - durch einen/eine
vom Magistrag besonders hierfür bestimmte/n
Stellvertreter/Stellvertreterin.
b)
Stellvertreter:
Engelmann, Edmund, Groß-Umstadt, *XX.XX.1943
Betriebsleiter:
Vogt, Oliver Wolfgang, Bad König, *XX.XX.1961
a)
Eigenbetrieb der Stadt Rodgau
Satzung vom 24.09.1993
a)
16.01.2003
Turan
b)
Tag der ersten
Eintragung: 27.07.2000
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2
c)
Sicherstellung der Versorgung der Stadt - mit
Ausnahme des Stadtteiles Nieder-Roden - mit
Frischwasser sowie mit Wasser für öffentliche
Zwecke, Betrieb der städtischen Buslinie
sowie der regionale ÖPNV und Wahrnehmung
der städtischen Interessen zum ÖPNV, die
Abwasserbeseitigung, die
Straßenbeleuchtung als
Auftragsangelegenheit der Stadt und die
Aufgaben des städtischen Bauhofes
a)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau vom
08.12.2003 hat die Änderung der Eigenbetriebssatzung in § 1
(Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes) beschlossen.
a)
14.04.2004
Eckert
b)
Anmeldung Blatt 36-39
Sonderband
Abruf vom 27.12.2024
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Nummer der Firma:
Seite 2 von 9
HRA 22140
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
3
b)
Nicht mehr
Stellvertreter:
Engelmann, Edmund, Groß-Umstadt, *XX.XX.1943
Bestellt als
Stellvertreter:
Wiegand, Helmut Walter, Rodgau, *XX.XX.1952
a)
02.03.2005
Jung
b)
Anmeldung Blatt 40 f.
Sonderband
4
c)
Zweck des Eigenbetriebes ist es, die
Versorgung im Stadtgebiet - mit Ausnahme
des Stadtteiles Nieder-Roden - mit
Frischwasser sowie mit Wasser für öffentliche
Zwecke sicherzustellen. Der Busbetrieb dient
dem innerstädtischen Verkehr. Die
Wahrnehmung der städtischen Interessen im
ÖPNV dient der Förderung und dem Ausbau
des regionalen ÖPNV. Die
Abwasserbeseitigung umfasst das gesamte
Entwässerungsnetz der Stadt Rodgau
einschließlich der Sammler und der
Kläranlage. Der Bauhof gewährleistet die
Eigenbedarfsdeckung der Stadt. Die Friedhöfe
erfüllen die städtische Pflichtaufgabe des
Bestattungsangebotes. Die Stadt betreibt die
Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach
Maßgabe des Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und des
Hessischen Ausführungsgesetzes zum
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA)
und der Abfall-Satzung als öffentliche
Einreichung. Die Abfallentsorgung der Stadt
umfasst das Einsammeln der in ihrem Gebiet
angefallenen und überlassenen Abfälle im
Hol- und Bringsystem und die Abgabe der
eingesammelten Abfälle an den oder die
Entsorgungspflichtigen. Die Bewirtschaftung
von öffentlichen Verkehrsflächen (Tiefbau)
setzt den erforderlichen Neu- und Ausbau von
öffentlichen Verkehrsflächen um und stellt im
Zusammenwirken mit Wasserversorgung und
b)
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Vogt, Oliver Wolfgang, Bad König, *XX.XX.1961
Bestellt als
Betriebsleiter:
Lindauer, Dieter, Mainz, *XX.XX.1965
a)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau vom
05.12.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand
und Zweck des Eigenbetriebes) beschlossen.
a)
06.12.2012
Ding
b)
Fall 5
Abruf vom 27.12.2024
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Nummer
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Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Abwasserbeseitigung die wirtschaftliche
Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen
einschließlich der Bewirtschaftung der S-
Bahn-Anlagen sicher. Der Betrieb der
Straßenbeleuchtungsanlage gewährleistet die
hinreichende Ausleuchtung des öffentlichen
Verkehrsraumes.
5
c)
Zweck des Eigenbetriebes ist es, die
Versorgung im Stadtgebiet - mit Ausnahme
des Stadtteils Nieder-Roden - mit
Frischwasser sowie mit Wasser für öffentliche
Zwecke sicherzustellen. Der Busbetrieb dient
dem innerstädtischen Verkehr. Die
Wahrnehmung der städtischen Interessen im
ÖPNV dient der Förderung und dem Ausbau
des regionalen ÖPNV. Die
Abwasserbeseitigung umfasst das gesamte
Entwässerungsnetz der Stadt Rodgau
einschließlich der Sammler und der
Kläranlage. Der Bauhof gewährleistet die
Eigenbedarfdeckung der Stadt. Die Friedhöfe
erfüllen die städtische Pflichtaufgabe des
Bestattungsangebotes. Die Stadt betreibt die
Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach
Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(KrWG) und des Hessischen
Ausführungsgesetzes zum
Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) und der
Abfall-Satzung als öffentliche Einrichtung. Die
Bewirtschaftung von öffentlichen
Verkehrsflächen (Tiefbau) setzt den
erforderlichen Neu- und Ausbau von
öffentlichen Verkehrsflächen um und stellt im
Zusammenwirken mit Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung die wirtschaftliche
Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen
einschließlich der Bewirtschaftung der S-
Bahn-Anlagen sicher. Der Betrieb der
a)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau vom
09.12.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand
und Zweck des Eigenbetriebes) beschlossen.
a)
26.02.2014
Schreiner
b)
Fall 6
Abruf vom 27.12.2024
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Straßenbeleuchtungsanlage gewährleistet die
hinreichende Ausleuchtung des öffentlichen
Verkehrsraumes. Der Eigenbetrieb kann sich
hierzu auch an rechtlich selbständigen
wirtschaftlichen Unternehmen, an
Zweckverbänden oder sonstigen
privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen
Zusammenschlüssen beteiligen.
6
c)
(1) Die Einrichtung zur Wasserversorgung der
Stadt- mit Ausnahme des Stadteiles Nieder-
Roden-, die städtische Buslinie sowie der
regionale ÖPNV-, die Abwasserbeseitigung,
der städtische Bauhof, die städtischen
Friedhöfe, die Abfallwirtschaft, und die
Bewirtschaftung von öffentlichen
Verkehrsflächen (Tiefbau) einschließlich des
Betriebes der Straßenbeleuchtung und der
Bewirtschaftung der S-Bahn-Anlagen sowie
die Beteiligung an wirtschaftilchen
Unternehmen oder Gesellschaften der
Energievrsorgung sind zu einem Eigenbetrieb
zusammengeschlossen und werden nach dem
Eigenbetriebsgesetzt und den
Besetimmungen dieser Satzung geführt.
(2) Zweck des Eigenbetriebes ist es, die
Versorgung im Stadtgebiet - mit Ausnahme
des Stadtteils Nieder-Roden - mit
Frischwasser sowie mit Wasser für öffentliche
Zwecke sicherzustellen. Der Busbetrieb dient
dem innerstädtischen Verkehr. Die
Wahrnehmung der städtischen Interessen im
ÖPNV dient der Förderung und dem Ausbau
des regionalen ÖPNV. Die
Abwasserbeseitigung umfasst das gesamte
Entwässerungsnetz der Stadt Rodgau
einschließlich der Sammler und der
Kläranlage. Der Bauhof gewährleistet die
Eigenbedarfdeckung der Stadt. Die Friedhöfe
a)
12.03.2014
Schreiner
b)
Fall 8
in Ergänzung der
Eintragung vom
26.02.2014 von Amts
wegen nachgetragen.
Abruf vom 27.12.2024
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
erfüllen die städtische Pflichtaufgabe des
Bestattungsangebotes. Die Stadt betreibt die
Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach
Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(KrWG) und des Hessischen
Ausführungsgesetzes zum
Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) und der
Abfall-Satzung als öffentliche Einrichtung. Die
Bewirtschaftung von öffentlichen
Verkehrsflächen (Tiefbau) setzt den
erforderlichen Neu- und Ausbau von
öffentlichen Verkehrsflächen um und stellt im
Zusammenwirken mit Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung die wirtschaftliche
Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen
einschließlich der Bewirtschaftung der S-
Bahn-Anlagen sicher. Der Betrieb der
Straßenbeleuchtungsanlage gewährleistet die
hinreichende Ausleuchtung des öffentlichen
Verkehrsraumes. Der Eigenbetrieb kann sich
hierzu auch an rechtlich selbständigen
wirtschaftlichen Unternehmen, an
Zweckverbänden oder sonstigen
privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen
Zusammenschlüssen beteiligen.
7
c)
(1) Die Einrichtung zur Wasserversorgung der
Stadt - mit Ausnahme des Stadtteiles Nieder-
Roden -, die städtische Buslinie sowie der
regionale ÖPNV -, die Abwasserbeseitigung,
der städtische Bauhof, die städtischen
Friedhöfe, die Abfallwirtschaft und die
Bewirtschaftung von öffentlichen
Verkehrsflächen (Tiefbau) einschließlich des
Betriebes der Straßenbeleuchtung und der
Bewirtschaftung der S-Bahn-Anlagen sowie
die Beteiligung an wirtschaftlichen
Unternehmen oder Gesellschaften der
Energieversorgung sind zu einem
Eigenbetrieb zusammengeschlossen und
a)
02.04.2014
Schreiner
b)
Von Amts wegen
eingetragen:
Eintragung vom
12.03.2014 berichtigt
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
werden nach dem Eigenbetriebsgesetz und
den Bestimmungen dieser Satzung geführt.
(2) Zweck des Eigenbetriebes ist es, die
Versorgung im Stadtgebiet - mit Ausnahme
des Stadtteils Nieder-Roden - mit
Frischwasser sowie mit Wasser für öffentliche
Zwecke sicherzustellen. Der Busbetrieb dient
dem innerstädtischen Verkehr. Die
Wahrnehmung der städtischen Interessen im
ÖPNV dient der Förderung und dem Ausbau
des regionalen ÖPNV. Die
Abwasserbeseitigung umfasst das gesamte
Entwässerungsnetz der Stadt Rodgau
einschließlich der Sammler und der
Kläranlage. Der Bauhof gewährleistet die
Eigenbedarfdeckung der Stadt. Die Friedhöfe
erfüllen die städtische Pflichtaufgabe des
Bestattungsangebotes. Die Stadt betreibt die
Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach
Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(KrWG) und des Hessischen
Ausführungsgesetzes zum
Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) und der
Abfall-Satzung als öffentliche Einrichtung. Die
Bewirtschaftung von öffentlichen
Verkehrsflächen (Tiefbau) setzt den
erforderlichen Neu- und Ausbau von
öffentlichen Verkehrsflächen um und stellt im
Zusammenwirken mit Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung die wirtschaftliche
Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen
einschließlich der Bewirtschaftung der S-
Bahn-Anlagen sicher. Der Betrieb der
Straßenbeleuchtungsanlage gewährleistet die
hinreichende Ausleuchtung des öffentlichen
Verkehrsraumes. Der Eigenbetrieb kann sich
hierzu auch an rechtlich selbständigen
wirtschaftlichen Unternehmen, an
Zweckverbänden oder sonstigen
privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen
Abruf vom 27.12.2024
Handelsregister A des Amtsgerichts Offenbach am
Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 7 von 9
HRA 22140
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Zusammenschlüssen beteiligen.
8
c)
(1) -die Wasserversorgung
- die Abwasserbeseitigung
- der öffentliche Personennahverkehr
- die Erbringung kommunaler Dienste
(Bauhof)
- das Friedhofs- und Bestattungswesen
- die Abfallwirtschaft
- der Neubau, die Erneuerung sowie die
Instandhaltung von öffentlichen
Verkehrsflächen (Tiefbau) einschließlich der
S-Bahn-Anlagen, der Betrieb der
Straßenbeleuchtung und
Verkehrssignalanlagen, die Erschließung von
Dienstleistungen in diesen Bereichen
- die Energieversorgung, insbesondere der
Betrieb von Blockheizkraftwerken und
Fotovoltaikanlagen zur Erzeugung für den
Eigenbedarf und Einspeisung von Strom und
Wärme
- sowie die Beteiligung an wirtschaftlichen
Unternehmen oder Gesellschaften der
Energieversorgung
(2) Zweck des Eigenbetriebews ist es, die
Versorgung mit Frischwasser sowie Wasser
für öffentliche Zwecke für das Stadtgebiet
sicherzustellen. Im Rahmen der
Abwasserbeseitigung übernimmt der
Eigenbetrieb das gesamte Entwässerungsnetz
der Stadt Rodgau, einschließlich der Sammler
und der Kläranlage. Die Stadtwerke Rodgau
organisieren den öffentlichen
Personennahverkehr in der Stadt und nehmen
die städtischen Interessen wahr.
Die kommunalen Dienste übernehmen die
Eigenbedarfsdeckung der Stadt an
Bauhofleistungen. Die Stadtwerke
gewährleisten durch die Wahrnehmung der
b)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau vom
13.10.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand
und Zweck des Eigenbetriebes) beschlossen
a)
02.01.2015
Falter
b)
Fall 10
Abruf vom 27.12.2024
Handelsregister A des Amtsgerichts Offenbach am
Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 8 von 9
HRA 22140
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Friedhofsaufgaben die städtischen
Pflichtaufgabe des Bestattungswesens. Die
Aufgabenwahrnehmung der Abfallwirtschaft
erstreckt sich von der Abfallsammlung bis zur
Beseitigung bzw. Verwertung. Im Rahmen der
Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen
werden insbesondere Neubaugebiete durch
die Stadtwerke als Erschließungsträger
(Vertragspartner) erschlossen, Straßen und
sonstige Bauwerke wie Brücken etc., von den
Stadtwerken geplant, gebaut, saniert,
instandgehalten sowie
Straßenbeleuchtungsanlagen errichtet,
instandgehalten, erneuert und betrieben.
Energie und Wärme werden zum
Eigenverbrauch in Blockheizkraftwerken oder
Photovoltaikanlangen erzeugt. Diesbezüglich
soll auch die Möglichkeit der Einspeisung
bestehen. Der Eigenbetrieb kann sich an
rechtlich selbstständig wirtschaftliche
Unternehmen, an Zweckverbänden oder
sonstigen privatrechtlichen oder öffentlich-
rechtlichen Zusammenschlüssen beteiligen.
9
b)
Bestellt als
Betriebsleiter:
Ebel-Waldmann, Markus W., *XX.XX.1966
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Lindauer, Dieter, Mainz, *XX.XX.1965
Nicht mehr
Stellvertreter:
Wiegand, Helmut Walter, Rodgau, *XX.XX.1952
a)
28.08.2018
Schreiner
b)
Fall 11
10
a)
Die Eigenbetrieb hat zwei Betriebsleiter
Die Vertretung erfolgt durch zwei Betriebsleiter
gemeinsam.
b)
Bestellt als
a)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau vom
29.10.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4
(Betriebsleitung), 5 Abs. 2 (Vertretung), 6 Abs. 3 und 4
(Allgemeine Aufgaben der Betriebsleitung), 8 Abs. 3 Nr. 10
(Aufgaben der Betriebskommission) und 10 Abs. 2 Nr. 14
(Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung) beschlossen.
a)
25.07.2019
Schreiner
b)
Fall 12
Abruf vom 27.12.2024
Handelsregister A des Amtsgerichts Offenbach am
Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 9 von 9
HRA 22140
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Betriebsleiter:
Lambert, Stefan, Frankfurt am Main, *XX.XX.1973
11
b)
Geschäftsanschrift:
Philipp-Reis-Straße 7, 63110 Rodgau
a)
24.03.2020
Hrivula
b)
Fall 13
12
a)
Die Leitung des Eigenbetriebs erfolgt durch eine
Betriebsleiterin oder einen Betriebsleiter
Der Betriebsleiter vertritt die Gesellschaft allein.
b)
Nicht mehr
Betriebsleiter:
Lambert, Stefan, Frankfurt am Main, *XX.XX.1973
a)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau vom
22.05.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand
und Zweck des Eigenbetriebs), § 3 (Stammkapital), § 4
(Betriebsleitung), § 5 (Vertretung des Eigenbetriebs), § 8
(Aufgaben der Betriebskommission), § 10 (Aufgaben der
Stadtverordnetenversammlung), § 11 (Personalangelegenheiten)
und § 14 (Rechenschaft) beschlossen.
a)
04.09.2023
Schreiner
b)
Fall 14
Abruf vom 27.12.2024