Der Vorstand besteht mindestens aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Als weiteres Vorstandsmitglied kann ein Beisitzer bestellt werden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten bei Rechtsgeschäften bis zu einem Wert von 10.000,00 Euro durch den 1. Vorsitzenden allein oder im Falle seiner Verhinderung duch den 2. Vorsitzenden allein. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen. Im übrigen wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden gemeinsam. Soweit ein Beisitzer vorhanden ist, tritt dieser an die Stelle des 1. Vorsitzenden oder des 2. Vorsitzenden, soweit einer von beiden verhindert ist. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.
Gegenstand
Der Verein verfolgt den Zweck, das Kraftdroschkengewerbe zu fördern und zu heben und die beruflichen Vorteile der Mitglieder zu wahren. Er macht es sich zur besonderen Aufgabe, die staatlichen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften aller Art seinen Mitgliedern bekanntzugeben und mit allen gesetzlich zulässigen Mitteln dahin zu streben, dass sie für das bremische Kraftdroschkengewerbe möglichst günstig gestaltet werden. Hierzu sollen Verhandlungen mit den Behörden, Landesverbänden (AGP) und anderen wirtschaftlichen Vereinigungen geführt werden. Diesem Zwecke dienen weiter Mitgliederversammlungen, in denen über die erforderlichen Maßnahme beraten werden soll. Im Bedarfsfalle soll ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden. Der Vorstand hat die beschlossenen Maßnahmen durchzuführen. Zweck des Vereins ist ferner, Einrichtungen zu schaffen und zu unterhalten, die dem wirtschaftlichen Vorteil der Mitglieder dienen. Vereinzweck ist weiterhin, für die Bedürfnisse der Vereinsmitglieder Verträge mit Lieferern abzuschließen. Der Nutzen soll den Mitgliedern zugute kommen. Der Verein und seine wirtschaftlichen Einrichtungen werden von den Mitgliedern getragen und finanziert, und sind daher auf wirtschaftlicher Grundlage zu verwalten. Die Versammlung ist daher auch berechtigt, diese Einrichtungen auch Nichtmitgliedern zugänglich zu machen.