| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 HGB aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 16.12.2020 AZ: 6 IN 125/19)
Von Amts wegen eingetragen. Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 HGB aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 16.12.2020 AZ: 6 IN 6/19)
Von Amts wegen eingetragen. |
|